Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Alters- und Ehejubiläen
Überblick
Beschreibung
Ehepaare, die ihre goldene, diamantene, eiserne Hochzeit oder den 70. Hochzeitstag feiern, werden von der Hessischen Landesregierung, dem Lahn-Dill-Kreis und der Stadt Wetzlar geehrt. Dies gilt ebenfalls für Einwohner, die das 90., 95. und 100. Lebensjahr vollenden oder älter als 100 Jahre werden.
Zirka zwei Monate vor dem Hochzeitstag beziehungsweise Geburtstag nimmt eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung telefonisch mit den Jubilaren Kontakt auf, um mit ihnen gemeinsam die Einzelheiten einer Ehrung zu besprechen.
Kontaktdaten
Telefon | +49 6441 99-1052 |
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Telefax | +49 6441 99-1054 |
E-Mail-Adresse | andrea.kunzwetzlarde |
Raum | 350 |
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.
Details
Rechtsgrundlagen
Ehrungsordnung