Sprungmarken
Suche
Suche

Alters- und Ehejubiläen 

Überblick

Beschreibung

Ehepaare, die ihre goldene, diamantene, eiserne Hochzeit oder den 70. Hochzeitstag feiern, werden von der Hessischen Landesregierung, dem Lahn-Dill-Kreis und der Stadt Wetzlar geehrt. Dies gilt ebenfalls für Einwohner, die das 90., 95. und 100. Lebensjahr vollenden oder älter als 100 Jahre werden.

Zirka zwei Monate vor dem Hochzeitstag beziehungsweise Geburtstag nimmt eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung telefonisch mit den Jubilaren Kontakt auf, um mit ihnen gemeinsam die Einzelheiten einer Ehrung zu besprechen.

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Telefon  +49 6441 99-1052
Telefax +49 6441 99-1054
Raum 350
Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Rechtsgrundlagen

Ehrungsordnung