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Luft 

Überblick

Beschreibung

Ziel der Luftreinhaltung ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen zu schützen. Bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung müssen Luftreinhaltepläne aufgestellt werden, die Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität aufzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Aufstellung und Fortschreibung der Luftreinhaltepläne erfolgt durch das Umweltministerium (HMUKLV), das in enger Abstimmung mit den Kommunen geeignete Maßnahmen zur Luftreinhaltung festlegt. Der Betrieb des Luftmessnetzes und die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Messwerte und Überschreitungen erfolgt durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Die Messwerte können auf dem Messdatenportal des HLNUG abgerufen werden. Bei Fragen zur Luftreinhaltung gibt Ihnen das Amt für Umwelt und Naturschutz gerne Auskunft.

Kontaktdaten

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Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

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Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
Name Telefon E‑Mail
 Herr Felix Schindelbeck  +49 6441 99-3907  felix.schindelbeckwetzlarde