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Verkehrsrechtliche Genehmigungen für Umzüge 

Überblick

Beschreibung

  • Sie planen einen Umzug und wollen die Umzugsfahrzeuge möglichst nah an der Wohnung aufstellen? Sie benötigen eine Genehmigung zur Einrichtung eines Haltverbots, müssen in einem bestehenden Haltverbot parken oder müssen in der Fußgängerzone außerhalb der üblichen Be- und Entladezeiten Ihren Umzug durchführen?

  • Vor Beginn des Umzuges müssen Sie rechtzeitig bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung zum Be- und Entladen in der Fußgängerzone außerhalb der üblichen Zeiten stellen oder zum Parken in bestehenden Haltverboten. Zur Einrichtung eines Haltverbotes muss die Umzugsfirma oder Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Behörde beantragen.
  • An wen muss ich mich wenden? Zuständig für die Erteilung der Anordnung sind die Straßenverkehrsbehörden, dies ist in Wetzlar das Ordnungsamt.

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Unterlagen

In den Anträgen sind der Standort, die Dauer der Ausnahmegenehmigung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

Gebühren

  • Eine Erlaubnis ist gebührenpflichtig.


  • Die Gebühren belaufen sich in der Regel auf 30 Euro.

Bearbeitungsdauer

Sie müssen den Antrag rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn des Umzuges stellen.

Rechtsgrundlagen

  • StVO

  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

  • § 11 der Verordnung zur Bestimmung verkehrsregelnder Zuständigkeiten

  • Verwaltungskostensatzung

Anträge, Downloads und Links