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Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen, die im Ausland erfolgt sind 

Überblick

Beschreibung

Die Nachbeurkundung einer Eheschließung, einer Lebenspartnerschaft, einer Geburt oder eines Sterbefalles ist schon lange möglich und wurde bis zum 31.12.2008 beim Standesamt I in Berlin beurkundet, doch seit der Einführung des neuen Personenstandsgesetzes am 01.01.2009 hat die Zuständigkeit gewechselt, so dass nunmehr das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat bzw. hatte, zuständig ist.

Nachbeurkundung einer Eheschließung

Haben Sie als Deutscher* mit Wohnsitz in Wetzlar (hier wird nicht zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz unterschieden!) Ihre Ehe im Ausland geschlossen, so ist das Standesamt Wetzlar für Sie zuständig und kann auf Ihren Antrag diese Eheschließung im Eheregister nachbeurkunden. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Antragsberechtigt sind in diesem Falle die Ehegatten. Eltern und Kinder werden erst dann antragsberechtigt, wenn beide Ehegatten, deren Eheschließung nachträglich beurkundet werden soll, verstorben sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • die Heiratsurkunde** mit deutscher Übersetzung und
  • die Geburtsurkunden der Ehegatten ggf. ebenfalls mit deutscher Übersetzung.

Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft

Haben Sie als Deutscher* mit Wohnsitz in Wetzlar (hier wird nicht zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz unterschieden!) Ihre Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Ausland begründet, so ist das Standesamt Wetzlar für Sie zuständig und kann auf Ihren Antrag diese Lebenspartnerschaft im Lebenpartnerschaftsreigster nachbeurkunden. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Anders als bei der Nachbeurkundung einer Eheschließung sind hier neben den Lebenspartnern auch deren Eltern und Kinder antragsberechtigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • die Lebenspartnerschaftsurkunde** mit deutscher Übersetzung und
  • die Geburtsurkunden der Lebenspartner ggf. ebenfalls mit deutscher Übersetzung.

Nachbeurkundung einer Geburt

Sind Sie als Deutscher* mit Wohnsitz in Wetzlar (hier wird nicht zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz unterschieden!) geboren, so ist das Standesamt Wetzlar für Sie zuständig und kann auf Antrag diese Geburt im Geburtenregister nachbeurkunden. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Antragsberechtigt sind neben dem Kind selbst die Eltern des Kindes, dessen Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • die Geburtsurkunde** mit deutscher Übersetzung und
  • die Geburtsurkunden der Ehegatten ggf. mit deutscher Übersetzung
  • die Heiratsurkunden der Eltern, ggf. mit deutscher Übersetzung

Nachbeurkundung eines Sterbefalles

Ist ein deutscher Staatsanghöriger* im Ausland verstorben und hatte die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Wetzlar, so kann auf Antrag dieser Sterbefall im Sterberegister nachbeurkundet werden. Hat der Verstorbene keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt, so bestimmt sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz des Antragstellers. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Antragsberechtigt sind die Eltern, die Kinder und der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen, jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann, sowie die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • die Sterbeurkunde** mit deutscher Übersetzung

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Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die oben genannten Unterlagen nach besten Wissen und Gewissen gelistet sind, wir uns aber vorbehalten, weitere Unterlagen zu fordern!

  • * Unter diesen Personenkreis gehören auch die Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.
  • ** Ob Sie eine Apostille, eine Legalisation oder gar eine Urkundenüberprüfung benötigen, erfahren Sie beim persönlichen Gespräch mit dem Standesamt Wetzlar.

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Standesamt im Alten Rathaus
Hauser Gasse 17
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Gebühren

  • Nachbeurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalles 47,00€
    wenn die Eheschließung der Eltern oder des Verstorbenen im Ausland erfolgte oder die Prüfung einer Vaterschaftsanerkennung aus dem Ausland erforderlich ist, zusätzlich 47,00€
  • Nachbeurkundung einer Eheschließung oder Lebenspartnerschaft 94,00€

Zahlungsart

  • EC-Kartenzahlung bevorzugt

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
Name Telefon E‑Mail
  Standesamt  +49 6441 115  standesamtwetzlarde