Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Beantragung von Geburtsurkunden (hierunter fallen auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister)
Überblick
Beschreibung
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.
Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.
Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (auch eine internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.
Kontaktdaten
Telefon | +49 6441 115 |
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Adresse | AnschriftStandesamt im Alten RathausHauser Gasse 17 35578 Wetzlar |
Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Gebühren
Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.“
Zahlungsart
- EC-Kartenzahlung bevorzugt
Anträge, Downloads und Links
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Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Standesamt | +49 6441 115 | standesamtwetzlarde |