Sprungmarken
Suche
Suche

Vater- und Mutterschaftsanerkennung beurkunden 

Überblick

Beschreibung

Anerkennung der Mutterschaft

Das Internationale Privatrecht (IPR) sieht vor, dass es auf einigen Ländern dieser Erde, wie zum Beispiel Italien, eine Mutterschaftsanerkennung gibt.
Die Anerkennung der Mutterschaft können sie beim zuständigen Jugendamt, bei Notaren oder auch bei dem für Sie zuständigen Standesamt beurkunden lassen.
Die Mutterschaftsanerkennung ist auch vor der Geburt möglich!
Für die Anerkennung der Mutterschaft falle keine Gebühren an.

Anerkennung der Vaterschaft
 
Die Anerkennung der Vaterschaft können Sie beim zuständigen Jugendamt, bei Notaren und auch bei dem für Sie zuständigen Standesamt beurkunden lassen.
Die Anerkennung der Vaterschaft ist auch vor Geburt möglich!
Für die Anerkennung der Vaterschaft fallen keine Gebühren an.
 
Sollten Sie die Anerkennung der Mutter- / Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt beurkunden lassen und dabei gleichzeitig eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, so bitten wir Sie, die Abschriften der jeweiligen Urkunden zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes mitzubringen.

Darüber hinaus benötigen wir von Ihnen sowohl für die Anerkennung der Vaterschaft beim Standesamt Wetzlar als auch für die Folgebeurkundung im Geburtenregister die Geburtennachweise beider Elternteile.
Diese können in Form eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Geburtenregister oder einer Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Für Personen, die im Ausland geboren sind, wird, wenn es keine internationale Geburtsurkunde ist, das Original mit der deutschen Übersetzung benötigt.
Sollten Sie Spätaussiedler im Sinne des § 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) sein, dann wird zusätzlich noch die Bescheinigung über die Namensführung nach § 94 BVFG benötigt.

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Standesamt im Alten Rathaus
Hauser Gasse 17
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Gebühren

  • gebührenfrei

Zahlungsart

  • EC-Kartenzahlung bevorzugt

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (PStG), Personenstandsverordnung (PStV) und Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

Anträge, Downloads und Links

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
Name Telefon E‑Mail
  Standesamt  +49 6441 115  standesamtwetzlarde