Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Beantragung von Sterbeurkunden
Überblick
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.
Für WETZLAR gilt:
Der Tod einer in Wetzlar verstorbenen Person wird vom Standesamt Wetzlar beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben Angaben über den Verstorbenen insbesondere Informationen über den genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.
Hinsichtlich des medizinischen Teils maßgeblich ist die ärztliche Todesbescheinigung, in der von einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden.
Sofern Sie ein Bestattungsinstitut beauftragt haben, wird sich dieses um die Formalitäten im Standesamt kümmern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bestattungsinstituts werden die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und auftragsgemäß die Sterbeurkunden in Empfang nehmen.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftStandesamt im Alten RathausHauser Gasse 17 35578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Unterlagen
Für WETZLAR gilt:
- Sterbefallanzeige
- ärztliche Todesbescheinigung
- Personenstandsurkunden der verstorbenen Person
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, sofern der Bestatter die Formalitäten übernimmt.
Gebühren
Gebührenfreie Urkunden erhalten Sie für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, der Sozialhilfe u.a.
- Sterbeurkunde 12,00€
- Sterbeurkunde, jede weitere, wenn sie im selben Arbeitsgang erstellt wurde 6,00€
Zahlungsart
- EC-Kartenzahlung bevorzugt
Rechtsgrundlagen
§ 55 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 60 Personenstandsgesetz (PStG)
Anträge, Downloads und Links
Anträge, Downloads und Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Standesamt | +49 6441 115 | standesamtwetzlarde |