Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Anhörungsausschuss
Überblick
Beschreibung
In Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte der Stadt Wetzlar wird in bestimmten Angelegenheiten der Anhörungsausschuss beteiligt. Der Anhörungsausschuss setzt sich in der Regel aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern zusammen.
Der Widerspruchsführer wird vor dem Anhörungsausschuss mündlich gehört. Die Sach- und Rechtslage wird mit allen Beteiligten erörtert. Ziel ist eine gütliche Erledigung des Widerspruchs. Kommt es nicht zur Erledigung unterbreitet der Anhörungsausschuss der Widerspruchsbehörde einen unverbindlichen Entscheidungsvorschlag. Der Anhörungsausschuss trifft also selbst keine Entscheidung über den Widerspruch.
Der Vorsitzende des Anhörungsausschusses kann in bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen von der Anhörung absehen.
Der Widerspruchsführer kann auf die Anhörung verzichten. In diesem Fall entscheidet die Widerspruchsbehörde nach Lage der Akten.
Die Einzelheiten sind in §§ 7 bis 12 des Hessischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung (HAG/VwGO) geregelt.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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