Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Arbeitsjubiläen
Überblick
Beschreibung
Arbeitnehmer/innen, die ihr 40- bzw. 50-jähriges Arbeitsjubiläum begehen, werden von der Hessischen Landesregierung und der Stadt Wetzlar besonders geehrt. Gemäß dem Erlass des Hessischen Ministerpräsidenten können Arbeitgeber/innen und/oder Betriebsrat der in der Kernstadt Wetzlar oder einem Stadtteil ansässigen Unternehmen die Anregung zur Ehrung vornehmen. Die Anregung sollte spätestens zwei Monate vor dem Jubiläumsdatum beim Magistrat der Stadt Wetzlar eingereicht werden.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.
Details
Unterlagen
Keine Unterlagen erforderlich.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlagen
Ehrungsordnung