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Jubiläen (Alters- und Ehejubiläen) 

Überblick

Beschreibung

Ehepaare, die ihre goldene, diamantene, eiserne Hochzeit oder den 70. Hochzeitstag feiern, werden von der Hessischen Landesregierung, dem Lahn-Dill-Kreis und der Stadt Wetzlar geehrt. Dies gilt ebenfalls für Einwohner, die das 90., 95. und 100. Lebensjahr vollenden oder älter als 100 Jahre werden.

Zirka zwei Monate vor dem Hochzeitstag beziehungsweise Geburtstag nimmt eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung telefonisch mit den Jubilaren Kontakt auf, um mit ihnen gemeinsam die Einzelheiten einer Ehrung zu besprechen.

Details

Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlagen

Ehrungsordnung