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Anmeldung Sonnenwendfeuer/Osterfeuer/Tannenbaumverbrennung 

Überblick

Beschreibung

Sonnenwend- und Osterfeuer sind weit verbreitete Traditionen, die immer wieder gerne veranstaltet werden. Allerdings haben solche Veranstaltungen oftmals den faden Beigeschmack, dass durch sie Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen können: Brandgefahren.
Aber auch die reine Rauchentwicklung kann schon eine Gefährdung darstellen.

Besonders ärgerlich ist es, wenn die Feuerwehr alarmiert wird, und durch den Einsatz der Feuerwehr hohe Kosten für den Veranstalter entstehen. Um kostenpflichtige Feuerwehreinsätze (z. B. durch einen besorgten Bürger der aufgrund eines Feuerscheins oder einer Rauchentwicklung die Feuerwehr ruft) zu vermeiden, sollte jedes große Feuer 14 Tage vorher bei der Feuerwehr angezeigt werden. So kann die Feuerwehr im Vorfeld beraten.

Kleine private Grillfeuer oder Lagerfeuer auf befestigten Feuerstellen an Grillhütten müssen nicht angezeigt werden.

Die Anzeige über das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nehmen die Stadtteilbüros oder das Stadtbüro entgegen.

In jedem Fall müssen bei derartigen Feuern folgende Mindestabstände eingehalten werden:

  • 120 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zelt- oder Lagerplätzen;
  • 50 m von sonstigen Gebäuden;
  • 10 m zur Grundstücksgrenze;
  • 150 m von Bundesautobahnen und Kraftfahrtbundesstraßen, zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen, zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden;
  • 75 m von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen;
  • 150 m von Naturschutzgebieten, von Wäldern, Mooren und Heiden;
  • 20 m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern.
  • Im Umkreis von 1 km um den Startbahnbezugspunkt von Verkehrslandeplätzen, Sonderlandeplätzen und Segelfluggeländen muss vor dem Verbrennen die Zustimmung der örtlichen Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung eingeholt werden.
  • Wenn innerhalb der Mindestabstände brennbare Gegenstände oder Pflanzen vorhanden sind, ist ein Sicherheitsstreifen von 5 m Breite beispielsweise durch ständiges Befeuchten anzulegen, damit ein Übergreifen des Feuers vermieden wird.

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Ludwig-Erk-Straße 7A
35578 Wetzlar

Details

Gebühren

Sollten wir bei der Prüfung Ihrer Anzeige feststellen, dass das Sonnenwend- oder Osterfeuer nur unter gewissen Auflagen veranstaltet werden kann, würden wir Ihnen gebührenpflichtig entsprechende Auflagen erteilen. Für diese Tätigkeit wird eine Verwaltungsgebühr gemäß der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung erhoben. Pro angefangene 15 Minuten Arbeitszeit werden 12,25 Euro berechnet.

 

Bearbeitungsdauer

1 Woche, nachdem uns alle nötigen Unterlagen vorliegen.

Rechtsgrundlagen

Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Hinweise

  • Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art ist verboten.
  • Bei der Waldbrandstufe III ist jegliches Feuer untersagt. Information über die  Waldbrandstufen erteilt die Abt. Brandschutz oder die Leitstelle des Lahn- Dill- Kreises unter Telefon 06441-407-2800.

Anträge, Downloads und Links