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Jugendhilfe in Strafsachen
Kurzbeschreibung
Die Fachkräfte unterstützen straffällig gewordene Jugendliche zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr sowie junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr im gesamten Strafverfahren. Ziel ist es, die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft auf Grundlage der Lebenssituation der jungen Menschen bei einer angemessenen Straffindung zu unterstützen und durch gezielte Information, Beratung und Unterstützung weitere Straftaten auf Seiten der jungen Menschen zu vermeiden.Überblick
Beschreibung
Wenn junge Menschen im Alter von 14 - 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendhilfe im Strafverfahren wenden.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.
Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren:
Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren gehören insbesondere:
Information und Beratung
- über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
- die möglichen Folgen der Straftat,
- Datenschutz und Vertrauensschutz,
- verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
- bei Problemen und Schwierigkeiten in
- Schule, Beruf und Ausbildung,
- Familie und Wohnen,
- Freizeit sowie bei
- Schulden;
Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über
- die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
- Zukunftsperspektiven,
- Hintergründe der Straftaten,
- Jugendhilfemaßnahmen;
Unterstützung
- des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
- des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;
Betreuung
- in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;
Vermittlung und Begleitung von
- Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.
Für WETZLAR gilt:
Für Jugendliche und junge Erwachsene:
Information und Beratung über
- den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens
- die möglichen Folgen der Straftat
- Hilfen zur Erziehung
Unterstützung
- im Jugendgerichtsverfahren
- bei Problemen und Schwierigkeiten in
- Schule, Beruf und Ausbildung
- Familie und Wohnen
- Freizeit
- Schulden
Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht über
- die persönliche Biografie und Lebenssituation
- Zukunftsperspektiven
- Hintergründe der Straftaten
- Jugendhilfemaßnahmen
- Überwachung von Auflagen und Weisungen
Für Eltern:
- Informationen über das Strafverfahren
- Informationen über mögliche Folgen der Straftat
- Aufklärung über Hilfen zu Erziehung zur Überwindung von erzieherischen Schwierigkeiten
Kontaktdaten
Telefon | +49 6441 99-5111 |
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E-Mail-Adresse | info51wetzlarde |
Adresse | AnschriftJugend- und SozialrathausKarl-Kellner-Ring 35 35576 Wetzlar |
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Anträge, Downloads und Links
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Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Seelbach | +49 6441 99-5192 | seelbach.sozialerdienstwetzlarde |
Frau Soma | +49 6441 99-5139 | Soma.sozialerdienstwetzlarde |