Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Überblick
Beschreibung
Die Mitarbeiterinnen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind für die finanzielle und verwaltungsrechtliche Umsetzung von Jugendhilfeleistungen zuständig und prüfen, ob eine Kostenbeteiligung der Leistungsberechtigten angezeigt ist.
Für Kinder und Jugendliche
- Beratung bei Fragen zu Nebenleistungen
- Aufklärung und Beratung bei Fragen zur Kostenbeitragspflicht
- Beratung bei Ansprüchen auf andere Sozialleistungen
Für Eltern und junge Erwachsene
- Aufklärung und Beratung bei Fragen zur Kostenbeitragspflicht
- Auf Anfrage Erläuterungen zum Dokument ‚Erklärung des jungen Menschen/der Eltern zur Kostenbeitragspflicht‘
- Beratung bei Ansprüchen auf andere Sozialleistungen
Für Träger der freien Jugendhilfe
- Beratung bei Fragen zur Kostenzusicherung und Abrechnung der Leistungen
- Beratung bei Fragen zu Nebenleistungen
Kontakt:
Zuständigkeiten der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Abteilung Soziale Dienste 51-2
Hilfen nach dem SGB VIII außer der Eingliederungshilfe § 35 a SGB VIII
Eingliederungshilfen § 35a nach dem SGB VIII – für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
E-Mail-Adresse für Rechnungen: RE.jugendamtwetzlarde
Kontaktdaten
Telefon | +49 6441 99-5111 |
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E-Mail-Adresse | info51wetzlarde |
Adresse | AnschriftJugend- und SozialrathausKarl-Kellner-Ring 35 35576 Wetzlar |
Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss, dort gibt es auch eine barrierefreie Toilette. Die anderen Stockwerke sind nicht barrierefrei.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Petra Groß | +49 6441 99-5124 | petra.grosswetzlarde |
Frau Ramona Hedbabny | +49 6441 99-5123 | ramona.hedbabnywetzlarde |
Herr Gregor Reuschling | +49 6441 99-5159 | gregor.reuschlingwetzlarde |
Herr Julian Schulz | +49 6441 99-5128 | julian.schulzwetzlarde |