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Unterhaltsvorschuss 

Überblick

Beschreibung

Sie erhalten für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird vom anderen Elternteil/vom Unterhaltsverpflichteten nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt. Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss sich dabei eindeutig in Ihrem Haushalt befinden. Sie dürfen zudem keinen neuen Partner bzw. keine neue Partnerin geheiratet haben.

Wenn diese Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Dabei gilt: Für Kindern im Alter von zwölf bis zum 18. Geburtstag wird Unterhaltsvorschuss nur dann gezahlt, wenn Ihr Kind nicht auf Bürgergeld angewiesen ist oder wenn Sie im Bürgergeld-Bezug ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600 Euro verdienen.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nachdem Alter Ihres Kindes. Ab dem 01. Januar 2024 gelten folgende Beträge:

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren 230 Euro monatlich
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 301 Euro monatlich
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren 395 Euro monatlich

Ab dem 1. Januar 2023 gelten folgende Sätze:

0-5 Jahre: 187,00€
6-11 Jahre: 252,00 €
12-17 Jahre: 338,00 €

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Jugend- und Sozialrathaus
Karl-Kellner-Ring 35
35576 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Bearbeitungszeit

Der Unterhaltsvorschuss kann für einen Monat rückwirkend bewilligt werden, sofern sich Ihr Kind oder Sie nachweislich um Unterhaltszahlungen des unterhaltspflichtigen Elternteils bemüht haben.     

  • Widerspruchsfrist:

Anträge, Downloads und Links

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
Name ZuständigkeitTelefon E‑Mail
 Frau Diakhoumpa Buchstabenbereich B, C, L - Q  +49 6441 99-5105  jenny.diakhoumpawetzlarde
 Frau Georg stellvertr. Abteilungsleitung
  • Buchstabenbereich: E, R bis Z und bis
 +49 6441 99-5107  stefanie.georgwetzlarde
 Frau Hübner Neuanträge  +49 6441 99-5195  sina.huebnerwetzlarde
 Frau Roll Buchstabenbereich: A, K  +49 6441 99-5108  nadine.rollwetzlarde
 Frau Schikora Neuanträge  +49 6441 99-5125  annette.schikorawetzlarde
 Frau Werner
  • Buchstabenbereich: D, F bis J
 +49 6441 99-5106  corinna.wernerwetzlarde