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Bauberatung 

Überblick

Beschreibung

  • Sie wollen anbauen, umbauen, ausbauen oder neu bauen?
  • Sie wollen ein Gebäude oder Gebäudeteile umnutzen?
  • Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen und wollen wissen, in welcher Form dieses bebaubar ist?
  • Sie brauchen Auskünfte zu den Festsetzungen eines Bebauungsplans?
     

Für WETZLAR gilt: 

Hessische Bauordnung (HBO)

Am 6. Juni 2018 ist das Gesetz zur Neufassung der Hessischen Bauordnung und zur Änderung landesplanungs-, ingenieurberufs- und straßenrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198) im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen verkündet worden.

Die neue Hessische Bauordnung ist am 7. Juli 2018 in Kraft getreten. Den Text der neuen Hessischen Bauordnung finden Sie unter https://wirtschaft.hessen.de/bauen-und-wohnen-1.

Zeitgleich mit der neuen HBO sollen auch der neue Bauvorlagenerlass sowie die neue Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) in Kraft treten. Weitere Information hierzu unter „Bauvorlagenerlass und Vordrucke“ und  „H-VV TB“.

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  • Sie wollen ein Gebäude oder Gebäudeteile umnutzen?
  • Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen und wollen wissen, in welcher Form dieses bebaubar ist?
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Kontaktdaten

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Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Gebühren

Für Bauberatungen in Verfahren, die nicht mit einem gebührenpflichtigen Bescheid abgeschlossen werden, können ab der zweiten Viertelstunde Gebühren nach Zeitaufwand anfallen. Die erste Viertelstunde ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen

  • Hessische Bauordung
  • Baugesetzbuch
  • Technische Regeln
  • Verwaltungsvorschriften
  • Erlasse
  • Ortssatzungen der Stadt Wetzlar und der Stadtteile
  • Beschluss der Stadtverordnetenversammlung/Magistrat

Hinweise

Auf die Möglichkeit der Bauvoranfrage wird hingewiesen. Im Rahmen der Bauvoranfrage kann über bestimmte Fragen bereits schon vor einem förmlichen Verfahren entschieden werden. Diese Entscheidung ist für sich anschließende Genehmigungsverfahren bindend.