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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) 

Überblick

Beschreibung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.

  • Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.

Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.

Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:

  • Regelbedarf
  • angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
  • eventuelle Mehrbedarfe
  • eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
  • im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.

Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Dieses müssen Sie zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zuerst verbrauchen. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Jugend- und Sozialrathaus
Karl-Kellner-Ring 35
35576 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss, dort gibt es auch eine barrierefreie Toilette. Die anderen Stockwerke sind nicht barrierefrei.

Details

Unterlagen

Angaben im Antrag müssen gegebenenfalls durch Nachweise belegt werden, zum Beispiel:

  •  Kopie eines Ausweisdokuments:
    • Personalausweis oder
    • Reisepass oder
    • Aufenthaltstitel
  • Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung
  • Nachweise über Ihr Einkommen:
    • Rentenbescheide
    • Kindergeld
    • Unterhaltszahlungen
    • Unter Umständen Arbeitsverdienst der Partnerin oder des Partners
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen:
    • Sparguthaben
    • Lebensversicherung
  • Nachweise über Ausgaben:
    • Mietvertrag
    • Heizkosten
    • Unterlagen über Versicherungsbeträge

Welche Nachweise im Einzelnen nötig sind, entnehmen Sie den Merkblättern, die Sie bei der Antragstellung erhalten.

Die zuständige Behörde kann weitere oder weniger Unterlagen verlangen.

Bearbeitungszeit

  • Geltungsdauer 12 Monate
    Sie können Leistungen ab dem 1. des Monats erhalten, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Die Leistung wird in der Regel für 12 Kalendermonate bewilligt.

Anträge, Downloads und Links