Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Heimbetreuung (vollstationäre Pflege)
Überblick
Beschreibung
Leben Sie als Mensch mit Behinderung (Pflegegrad 2 bis 5) in einer vollstationären Einrichtung, z.B. in einer Einrichtung über Tag und Nacht, in der
• die Teilhabe am Arbeitsleben,
• an Bildung
• die soziale Teilhabe,
• die schulische Ausbildung oder
• die Erziehung von Menschen mit Behinderungen
im Vordergrund stehen?
Dann übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der Kosten.
Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 266 Euro nicht überschreiten.
Dies gilt auch für besondere Wohnformen (mehrere Personen mit Behinderung gemeinsam in einem Wohnheim/einer Wohngruppe). Dabei müssen
• das gemeinsame Wohnen und die Eingliederung in die Gesellschaft im Vordergrund stehen,
• das Wohn- und Betreuungsgesetz Anwendung finden,
• der Umfang der Betreuung weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entsprechen.
Beanspruchen Sie für die Tage, an denen Sie zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftJugend- und SozialrathausKarl-Kellner-Ring 35 35576 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Gebühren
Die Antragstellung ist kostenlos.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer des Antrages hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. Informationen zur Bearbeitungsdauer erhalten Sie durch die für Sie zuständige Pflegekasse.
Bearbeitungszeit
Keine
Hinweise
Weitergehende Informationen finden Sie im Beratungs- und Informationsportal: "Pflege in Hessen"
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Gabriele Arnold | +49 6441 99-5041 | heimpflegewetzlarde |
Frau Rita Blüder | +49 6441 99-5041 | heimpflegewetzlarde |
Frau Heidrun Boßhammer-Jung | +49 6441 99-5041 | heimpflegewetzlarde |