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Heimbetreuung (vollstationäre Pflege) 

Überblick

Beschreibung

Leben Sie als Mensch mit Behinderung (Pflegegrad 2 bis 5) in einer vollstationären Einrichtung, z.B. in einer Einrichtung über Tag und Nacht, in der 

•    die Teilhabe am Arbeitsleben, 
•    an Bildung 
•    die soziale Teilhabe, 
•    die schulische Ausbildung oder 
•    die Erziehung von Menschen mit Behinderungen 


im Vordergrund stehen? 

Dann übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der Kosten. 

Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 266 Euro nicht überschreiten. 

Dies gilt auch für besondere Wohnformen (mehrere Personen mit Behinderung gemeinsam in einem Wohnheim/einer Wohngruppe). Dabei müssen

•    das gemeinsame Wohnen und die Eingliederung in die Gesellschaft im Vordergrund stehen,
•    das Wohn- und Betreuungsgesetz Anwendung finden, 
•    der Umfang der Betreuung weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entsprechen. 

Beanspruchen Sie für die Tage, an denen Sie zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Jugend- und Sozialrathaus
Karl-Kellner-Ring 35
35576 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Gebühren

Die Antragstellung ist kostenlos.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer des Antrages hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. Informationen zur Bearbeitungsdauer erhalten Sie durch die für Sie zuständige Pflegekasse.

Bearbeitungszeit

Keine

Hinweise

Weitergehende Informationen finden Sie im Beratungs- und Informationsportal: "Pflege in Hessen"