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Bebauungsplanung 

Überblick

Beschreibung

Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
     

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

  • Erstellen von Bebauungsplänen
  • Planungsrechtliche Informationen zur baulichen Nutzung von Grundstücken
  • Bauberatung
  • Zielgruppe: Bürger, Bauherren, Architektur- und Planungsbüros, Investoren.

Kontaktdaten

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Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Unterlagen

Für WETZLAR gilt: 
Lagepläne und sonstige Pläne (Baugenehmigungen, Architektenentwürfe), soweit vorhanden

Rechtsgrundlagen

Für WETZLAR gilt: 
Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Hessische Bauordnung, Bundesnaturschutzgesetz, Hessisches Naturschutzgesetz.

Anträge, Downloads und Links