Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Bebauungsplanung
Überblick
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
- Erstellen von Bebauungsplänen
- Planungsrechtliche Informationen zur baulichen Nutzung von Grundstücken
- Bauberatung
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Zielgruppe: Bürger, Bauherren, Architektur- und Planungsbüros, Investoren.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Unterlagen
Für WETZLAR gilt:
Lagepläne und sonstige Pläne (Baugenehmigungen, Architektenentwürfe), soweit vorhanden
Rechtsgrundlagen
Für WETZLAR gilt:
Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Hessische Bauordnung, Bundesnaturschutzgesetz, Hessisches Naturschutzgesetz.