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Anmeldung, Durchführung und Beurkundung von Eheschließungen 

Überblick

Beschreibung

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Für WETZLAR gilt:

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Bis zum Jahr 1998 wurde dies "Bestellung des Aufgebot" genannt.

Das Standesamt Wetzlar ist zuständig für die Anmeldung der Eheschließung, wenn einer der Verlobten seinen Wohnsitz (hier wir nicht zwischen Haupt- oder Nebenwohnsitz unterschieden) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder wenn die Verlobten ihren Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, jedoch nur dann, wenn die Ehe im Standesamt Wetzlar geschlossen werden soll.

Um die Eheschließung anzumelden, suchen beide Partner das Standesamt Wetzlar auf. Ist ein Verlobter verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Wir benötigen dazu die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung. Sind beide Verlobten verhindert, so benötigen wir von beiden die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung,in denen die bevollmächtigte Person benannt wird, die sich dann mittels des Personalausweises oder des Reisepasses ausweisen muss.

Stellen wir kein Ehehindernis fest, bekommen Sie eine Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, wonach die Eheschließung innerhalb von 6 Monaten vorgenommen werden kann. Nach Ablauf dieser 6 Monate muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt. Gleichwohl würden wir uns freuen, wenn Sie mit uns in den Hafen der Ehe einfahren. Dazu informieren Sie sich bitte hier

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Standesamt im Alten Rathaus
Hauser Gasse 17
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Unterlagen

Wir sind beide deutsche Staatsangehörige und unser Familienstand ist ledig

Identitätsnachweis
In Form der Personalausweise oder Reisepässe, die am Tag der Anmeldung der Eheschließung noch gültig sein müssen. 

Geburtennachweis
In Form eines beglaubigten Ausdruckes aus dem Geburtenregister. Diesen Geburtennachweis bekommen Sie von dem Standesamt, wo Sie geboren sind. 
Sind Sie in Wetzlar geboren, so müssen Sie diesen Geburtennachweis nicht besorgen!
 
Anmerkung in eigener Sache
Nach den Ausführungen im Personenstandsgesetz kann anstelle des beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auch eine Geburtsurkunde vorgelegt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn wir zum Zwecke der Anmeldung der Eheschließung einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister fordern, da wir unter anderem nach § 1307 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Verwandtschaftsverhältnisse zu prüfen haben. 

Wohnsitznachweis 
In Form einer Aufenthaltsbescheinigung. Wenn Sie in Wetzlar gemeldet sind, müssen Sie die Aufenthaltsbescheinigung nicht besorgen! 

Nachweis über gemeinsame Kinder
In Form einer Geburtsurkunde. Jedoch nur dann, wenn Ihr Kind nicht in Wetzlar geboren ist!
 

Wir sind beide deutsche Staatsangehörige und der Familienstand mindestens einer Person ist geschieden oder verwitwet

Identitätsnachweis
In Form der Personalausweise oder Reisepässe, die am Tag der Anmeldung der Eheschließung noch gültig sein müssen.
  
Geburtennachweis 
In Form eines beglaubigten Ausdruckes aus dem Geburtenregister. Diesen Geburtennachweis bekommen Sie von dem Standesamt, wo Sie geboren sind. 
Sind Sie in Wetzlar geboren, so müssen Sie diesen Geburtennachweis nicht besorgen!
 
Anmerkung in eigener Sache
Nach den Ausführungen im Personenstandsgesetz kann anstelle des beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auch eine Geburtsurkunde vorgelegt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn wir zum Zwecke der Anmeldung der Eheschließung eine beglaubigte Ablichtung bzw. einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister fordern, da wir unter anderem nach § 1307 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Verwandtschaftsverhältnisse zu prüfen haben.

Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft 
In Form einer Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder einem beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister, mit dem Vermerk über die Auflösung der Ehe. Haben Sie Ihre Ehe in Wetzlar geschlossen, müssen Sie diese nicht besorgen!

Lebenspartnerschaft
Vorzulegen ist eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk oder eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit dem rechtskräftigen Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Haben sie die Lebenspartnerschaft in Wetzlar geschlossen, müssen Sie diese nicht besorgen!

Wohnsitznachweis 
In Form einer Aufenthaltsbescheinigung. Wenn Sie in Wetzlar gemeldet sind, müssen Sie die Aufenthaltsbescheinigung nicht besorgen!

Nachweis über gemeinsame Kinder
In Form einer Geburtsurkunde. Jedoch nur dann, wenn Ihr Kind nicht in Wetzlar geboren ist! 

Einer von uns hat die deutsche, der andere eine ausländische Staatsangehörigkeit und unser Familienstand ist ledig

In den Fällen mit Auslandsbeteiligung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, mit dem Standesamt Wetzlar ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren, da die jeweiligen Heimatrechte Besonderheiten aufweisen. Wir bitten um Verständnis, wenn wir am Telefon keine näheren Auskünfte geben!

Identitätsnachweis 
In Form des Personalausweises oder des Reisepasses. Für ausländische Verlobte, die aus der Europäischen Union kommen, ist die Identitätskarte ausreichend! Das vorgelegte Dokument muss am Tag der Anmeldung der Eheschließung noch gültig sein!

Geburtennachweis 
In Form eines beglaubigten Ausdruckes aus dem Geburtenregister. Diesen Geburtennachweis bekommen Sie von dem Standesamt, wo Sie geboren sind. 
Sind Sie in Wetzlar geboren, so müssen Sie diesen Geburtennachweis nicht besorgen!
 
Anmerkung in eigener Sache
Nach den Ausführungen im Personenstandsgesetz kann anstelle des beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auch eine Geburtsurkunde vorgelegt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn wir zum Zwecke der Anmeldung der Eheschließung eine beglaubigte Ablichtung bzw. einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister fordern, da wir unter anderem nach § 1307 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Verwandtschaftsverhältnisse zu prüfen haben.
 
Wohnsitznachweis 
In Form einer Aufenthaltsbescheinigung. Diese wird jedoch nur von Verlobten benötigt, die nicht in Wetzlar gemeldet sind! Lebt ein Verlobter im Ausland, so wird in diesem Falle eine Wohnsitzbescheinigung der Heimatgemeinde verlangt.

Familienstandsnachweis
Für den ausländischen Verlobten wird ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt.

Mit Stand vom Februar 2022 stellen folgende Länder ein Ehefähigkeitszeugnis aus:
Albanien, Bulgarien (hier bestehen Ausnahmen!), Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Japan, Kap Verde, Kenia, Kroatien, Kuba (hier bestehen Ausnahmen!), Liechtenstein, Luxemburg, Moldau, Mosambik, Neuseeland, Niederlande, Norwegen (hier bestehen Ausnahmen!), Österreich, Polen, Portugal, Samoa, Schweden, Schweiz, Spanien, Tansania (hier bestehen Ausnahmen!), Tschechische Republik, Türkei und Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (hier bestehen Ausnahmen!).
Für die Länder Luxemburg, Österreich und die Schweiz bestehen besondere Abkommen und das Standesamt Wetzlar ist dazu verpflichtet, das Ehefähigkeitszeugnis für Personen dieser Länder auf dem Dienstweg zu besorgen.

Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit als die oben genannten, so müssen Sie eine Ledigkeits- bzw. eine Familienstandsbescheinigung vorlegen.

Sowohl das Ehefähigkeitszeugnis als auch die Ledigkeits-/Familienstandsbescheinigung bekommen Sie entweder beim Heimatstandesamt oder beim Konsulat.

Nachweis über gemeinsame Kinder 
In Form einer Geburtsurkunde. Jedoch nur dann, wenn Ihr Kind nicht in Wetzlar geboren ist!

Sofern die ausländischen Urkunden nicht mehrsprachig sind, müssen diese von einem zugelassenen Dolmetscher in die deutsche Sprache übersetzt werden. Ob Sie auf den ausländischen Urkunden eine Legalisation¹, eine Apostille² oder gar eine Urkundenüberprüfung3 benötigen, erfahren Sie beim persönlichen Gespräch im Standesamt Wetzlar.

¹ Die Legalisation ist die amtliche Bestätigung der zuständigen konsularischen Vertretung, dass eine Urkunde von der dazu berechtigten Person ausgestellt worden ist.
² Die Apostille ist die vereinfachte Legalisation ohne Mitwirkung einer zuständigen konsularischen Vertretung. Die Bestätigung erfolgt durch die zuständige inländische Behörde.
3 In den so genannten „Problemstaaten“ wurde die Legalisation seitens der zuständigen konsularischen Vertretung eingestellt. Daher muss in diesen Ländern eine Urkundenüberprüfung durchgeführt werden.
 

Einer von uns hat die deutsche, der andere eine ausländische Staatsangehörigkeit und der Familienstand mindestens einer Person ist geschieden oder verwitwet

In den Fällen mit Auslandsbeteiligung wird ausdrücklich darauf hingewiesen mit dem Standesamt Wetzlar ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren, da die jeweiligen Heimatrechte Besonderheiten aufweisen. Wir bitten um Verständnis, wenn wir am Telefon keine näheren Auskünfte geben!

Identitätsnachweis 
In Form des Personalausweises oder des Reisepasses. Für ausländische Verlobte, die aus der Europäischen Union kommen, ist die Identitätskarte ausreichend! Das vorgelegte Dokument muss am Tag der Anmeldung der Eheschließung noch gültig sein! 

Geburtennachweis 
In Form eines beglaubigten Ausdruckes aus dem Geburtenregister. Diesen Geburtennachweis bekommen Sie von dem Standesamt, wo Sie geboren sind. 
Sind Sie in Wetzlar geboren, so müssen Sie diesen Geburtennachweis nicht besorgen! 

Anmerkung in eigener Sache
Nach den Ausführungen im Personenstandsgesetz kann anstelle des beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auch eine Geburtsurkunde vorgelegt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn wir zum Zwecke der Anmeldung der Eheschließung eine beglaubigte Ablichtung bzw. einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister fordern, da wir unter anderem nach § 1307 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Verwandtschaftsverhältnisse zu prüfen haben. 

Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft 
In Form einer Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder einem beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister, mit dem Vermerk über die Auflösung der Ehe. Haben Sie Ihre Ehe in Wetzlar geschlossen, müssen Sie diese nicht besorgen!

Wurde die Scheidung im Ausland ausgesprochen, so ist die entsprechende Heiratsurkunde mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil vorzulegen.
 
Anmerkung in eigener Sache
Wir möchten darauf hinweisen, dass jede ausländische Entscheidung in Ehesachen (Scheidung) durch das Standesamt Wetzlar geprüft oder durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main anerkannt werden muss. 

Lebenspartnerschaft
Vorzulegen ist eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk oder eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit dem rechtskräftigen Beschluss des jeweiligen Amtsgerichts über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Haben sie die Lebenspartnerschaft in Wetzlar geschlossen, müssen Sie diese nicht besorgen!

Familienstandsnachweis: Für den ausländischen Verlobten wird ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt.

Mit Stand vom Februar 2022 stellen folgende Länder ein Ehefähigkeitszeugnis aus:
Albanien, Bulgarien (hier bestehen Ausnahmen!), Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Japan, Kap Verde, Kenia, Kroatien, Kuba (hier bestehen Ausnahmen!), Liechtenstein, Luxemburg, Moldau, Mosambik, Neuseeland, Niederlande, Norwegen (hier bestehen Ausnahmen!), Österreich, Polen, Portugal, Samoa, Schweden, Schweiz, Spanien, Tansania (hier bestehen Ausnahmen!), Tschechische Republik, Türkei und Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (hier bestehen Ausnahmen!).
Für die Länder Luxemburg, Österreich und die Schweiz bestehen besondere Abkommen und das Standesamt Wetzlar ist dazu verpflichtet, das Ehefähigkeitszeugnis für Personen dieser Länder auf dem Dienstweg zu besorgen.

Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit als die oben genannten, so müssen Sie eine Ledigkeits- bzw. eine Familienstandsbescheinigung vorlegen.

Sowohl das Ehefähigkeitszeugnis als auch die Ledigkeits-/Familienstandsbescheinigung bekommen Sie entweder beim Heimatstandesamt oder beim Konsulat. 

Wohnsitznachweis 
In Form einer Aufenthaltsbescheinigung. Jedoch nur von Verlobten benötigt, die nicht in Wetzlar gemeldet sind! Lebt der ausländische Verlobte im Ausland, so wird in diesem Falle eine Wohnsitzbescheinigung der Heimatgemeinde verlangt.
 

Nachweis über gemeinsame Kinder 
In Form einer Geburtsurkunde. Jedoch nur dann, wenn Ihr Kind nicht in Wetzlar geboren ist! Sofern die ausländischen Urkunden nicht mehrsprachig sind, müssen diese von einem zugelassenen Dolmetscher in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Ob Sie auf den ausländischen Urkunden eine Legalisation¹, eine Apostille² oder gar eine Urkundenüberprüfung3 benötigen, erfahren Sie beim persönlichen Gespräch im Standesamt Wetzlar.

¹ Die Legalisation ist die amtliche Bestätigung der zuständigen konsularischen Vertretung, dass eine Urkunde von der dazu berechtigten Person ausgestellt worden ist.
² Die Apostille ist die vereinfachte Legalisation ohne Mitwirkung einer zuständigen konsularischen Vertretung. Die Bestätigung erfolgt durch die zuständige inländische Behörde.
3 In den so genannten „Problemstaaten“ wurde die Legalisation seitens der zuständigen konsularischen Vertretung eingestellt. Daher muss in diesen Ländern eine Urkundenüberprüfung durchgeführt werden.

Wir sind beide ausländische Staatsangehörige und unser Familienstand ist ledig

In den Fällen mit Auslandsbeteiligung wird ausdrücklich darauf hingewiesen mit dem Standesamt Wetzlar ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren, da die jeweiligen Heimatrechte Besonderheiten aufweisen. Wir bitten um Verständnis, wenn wir am Telefon keine näheren Auskünfte geben!

Identitätsnachweis 
In Form des Reisepasses. Für ausländische Verlobte, die aus der Europäischen Union kommen, ist die Identitätskarte ausreichend! Das vorgelegte Dokument muss am Tag der Anmeldung der Eheschließung noch gültig sein!
 

Geburtennachweis 
In Form einer beglaubigten Ablichtung bzw. eines beglaubigten Ausdruckes aus dem Geburtenregister. Diesen Geburtennachweis bekommen Sie von dem Standesamt, wo Sie geboren sind. Sind Sie in Wetzlar geboren, so müssen Sie diesen Geburtennachweis nicht besorgen!
Für Verlobte, die im Ausland geboren sind, wird eine Geburtsurkunde des Geburtsortes benötigt.
 

Wohnsitznachweis 
In Form einer erweiterten Aufenthaltsbescheinigung. Diese wird jedoch nur von Verlobten benötigt, die nicht in Wetzlar gemeldet sind! Lebt ein Verlobter im Ausland, so wird in diesem Falle eine Wohnsitzbescheinigung der Heimatgemeinde verlangt.
 

Familienstandsnachweis 
Für den ausländischen Verlobten wird ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt.

Mit Stand vom Februar 2022 stellen folgende Länder ein Ehefähigkeitszeugnis aus:
Albanien, Bulgarien (hier bestehen Ausnahmen!), Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Japan, Kap Verde, Kenia, Kroatien, Kuba (hier bestehen Ausnahmen!), Liechtenstein, Luxemburg, Moldau, Mosambik, Neuseeland, Niederlande, Norwegen (hier bestehen Ausnahmen!), Österreich, Polen, Portugal, Samoa, Schweden, Schweiz, Spanien, Tansania (hier bestehen Ausnahmen!), Tschechische Republik, Türkei und Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (hier bestehen Ausnahmen!).
Für die Länder Luxemburg, Österreich und die Schweiz bestehen besondere Abkommen und das Standesamt Wetzlar ist dazu verpflichtet, das Ehefähigkeitszeugnis für Personen dieser Länder auf dem Dienstweg zu besorgen.

Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit als die oben genannten, so müssen Sie eine Ledigkeits- bzw. eine Familienstandsbescheinigung vorlegen.

Sowohl das Ehefähigkeitszeugnis als auch die Ledigkeits-/Familienstandsbescheinigung bekommen Sie entweder beim Heimatstandesamt oder beim Konsulat.

Nachweis über gemeinsame Kinder 
In Form einer Geburtsurkunde. Jedoch nur dann, wenn Ihr Kind nicht in Wetzlar geboren ist! Sofern die ausländischen Urkunden nicht mehrsprachig sind, müssen diese von einem zugelassenen Dolmetscher in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Ob Sie auf den ausländischen Urkunden eine Legalisation¹, eine Apostille² oder gar eine Urkundenüberprüfung3 benötigen, erfahren Sie beim persönlichen Gespräch im Standesamt Wetzlar.

¹ Die Legalisation ist die amtliche Bestätigung der zuständigen konsularischen Vertretung, dass eine Urkunde von der dazu berechtigten Person ausgestellt worden ist.
² Die Apostille ist die vereinfachte Legalisation ohne Mitwirkung einer zuständigen konsularischen Vertretung. Die Bestätigung erfolgt durch die zuständige inländische Behörde.
3 In den so genannten „Problemstaaten“ wurde die Legalisation seitens der zuständigen konsularischen Vertretung eingestellt. Daher muss in diesen Ländern eine Urkundenüberprüfung durchgeführt werden.

Wir sind beide ausländische Staatsangehörige und der Familienstand mindestens einer Person ist geschieden oder verwitwet

In den Fällen mit Auslandsbeteiligung wird ausdrücklich darauf hingewiesen mit dem Standesamt Wetzlar ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren, da die jeweiligen Heimatrechte Besonderheiten aufweisen. Wir bitten um Verständnis, wenn wir am Telefon keine näheren Auskünfte geben!
 

Identitätsnachweis 
In Form des Reisepasses. Für ausländische Verlobte, die aus der Europäischen Union kommen, ist die Identitätskarte ausreichend! Das vorgelegte Dokument muss am Tag der Anmeldung der Eheschließung noch gültig sein!
 

Geburtennachweis 
In Form eines beglaubigten Ausdruckes aus dem Geburtenregister. Diesen Geburtennachweis bekommen Sie von dem Standesamt, wo Sie geboren sind. Sind Sie in Wetzlar geboren, so müssen Sie diesen Geburtennachweis nicht besorgen!
Für Verlobte, die im Ausland geboren sind, wird eine Geburtsurkunde des Geburtsortes benötigt.
 

Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft 
In Form einer Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder einem beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister, mit dem Vermerk über die Auflösung der Ehe. Haben Sie Ihre Ehe in Wetzlar geschlossen, müssen Sie diese nicht besorgen!
 
Wurde die Scheidung im Ausland ausgesprochen, so ist die entsprechende Heiratsurkunde mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil vorzulegen.

Anmerkung in eigener Sache
Wir möchten darauf hinweisen, dass jede ausländische Entscheidung in Ehesachen (Scheidung) durch das Standesamt Wetzlar geprüft oder durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main anerkannt werden muss.

Lebenspartnerschaft
Vorzulegen ist eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk oder eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit dem rechtskräftigen Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Haben sie die Lebenspartnerschaft in Wetzlar geschlossen, müssen Sie diese nicht besorgen!

Wohnsitznachweis 
In Form einer Aufenthaltsbescheinigung. Diese wird jedoch nur von Verlobten benötigt, die nicht in Wetzlar gemeldet sind! 
Lebt ein Verlobter im Ausland, so wird in diesem Falle eine Wohnsitzbescheinigung der Heimatgemeinde verlangt.
 

Familienstandsnachweis 
Für den ausländischen Verlobten wird ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt.

Mit Stand vom Februar 2022 stellen folgende Länder ein Ehefähigkeitszeugnis aus:
Albanien, Bulgarien (hier bestehen Ausnahmen!), Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Japan, Kap Verde, Kenia, Kroatien, Kuba (hier bestehen Ausnahmen!), Liechtenstein, Luxemburg, Moldau, Mosambik, Neuseeland, Niederlande, Norwegen (hier bestehen Ausnahmen!), Österreich, Polen, Portugal, Samoa, Schweden, Schweiz, Spanien, Tansania (hier bestehen Ausnahmen!), Tschechische Republik, Türkei und Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (hier bestehen Ausnahmen!).
Für die Länder Luxemburg, Österreich und die Schweiz bestehen besondere Abkommen und das Standesamt Wetzlar ist dazu verpflichtet, das Ehefähigkeitszeugnis für Personen dieser Länder auf dem Dienstweg zu besorgen.

Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit als die oben genannten, so müssen Sie eine Ledigkeits- bzw. eine Familienstandsbescheinigung vorlegen.

Sowohl das Ehefähigkeitszeugnis als auch die Ledigkeits-/Familienstandsbescheinigung bekommen Sie entweder beim Heimatstandesamt oder beim Konsulat.
 

Nachweis über gemeinsame Kinder
In Form einer Geburtsurkunde. Jedoch nur dann, wenn Ihr Kind nicht in Wetzlar geboren ist! Sofern die ausländischen Urkunden nicht mehrsprachig sind, müssen diese von einem zugelassenen Dolmetscher in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Ob Sie auf den ausländischen Urkunden eine Legalisation¹, eine Apostille² oder gar eine Urkundenüberprüfung3 benötigen, erfahren Sie beim persönlichen Gespräch im Standesamt Wetzlar.

¹ Die Legalisation ist die amtliche Bestätigung der zuständigen konsularischen Vertretung, dass eine Urkunde von der dazu berechtigten Person ausgestellt worden ist.
² Die Apostille ist die vereinfachte Legalisation ohne Mitwirkung einer zuständigen konsularischen Vertretung. Die Bestätigung erfolgt durch die zuständige inländische Behörde.
3 In den so genannten „Problemstaaten“ wurde die Legalisation seitens der zuständigen konsularischen Vertretung eingestellt. Daher muss in diesen Ländern eine Urkundenüberprüfung durchgeführt werden.

Gebühren

  • Prüfung der Ehefähigkeit nach § 13 PStG 47,00€
  • wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist; je Recht 23,50€
  • wenn ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses aufzunehmen ist 12,00€
  • Eheschließung innerhalb der Öffnungszeiten des Standesamts Wetzlar 47,00€
  • Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamts Wetzlar 80,00€
  • Eheschließung am Samstag 100,00€
  • Eheurkunde 12,00€
  • Eheurkunde -jede weitere, die im selben Arbeitsgang erstellt wurde- 6,00€
  • Stammbuch (sofern gewünscht) 22,00€ bis 32,00€

Zahlungsart

  • EC-Kartenzahlung bevorzugt

Rechtsgrundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Internationales Privatrecht (EGBGB)
  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Personenstandsverordnung (PStV)
  • Anlage zu § 1 Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und Sport (VwKostO-MdIS)

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
Name Telefon E‑Mail
  Standesamt  +49 6441 115  standesamtwetzlarde