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Niederlassungserlaubnis 

Überblick

Beschreibung

Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.

Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Sie darf nur in Ausnahmefällen Nebenbestimmungen (z.B. politisches Betätigungsverbot) enthalten und schützt besonders vor einer Ausweisung.

Hinweis: Inhaber einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der (Berufs-)Ausbildung können keine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Vor Einführung des Zuwanderungsgesetzes gab es die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung. Diese beiden Begriffe wurden unter dem Begriff „Niederlassungserlaubnis“ zusammengefasst. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass jeglicher Aufenthaltstitel nach einem Auslandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten erlischt! Sollten Sie einen längeren Auslandsaufenthalt beabsichtigen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin nach Ausnahmemöglichkeiten.

Details

Unterlagen

  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
  • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
  • Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
  • Nachweis, dass Sie seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
  • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
  • Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
  • Gültiger Reisepass
  • Arbeitsvertrag 
  • Aktuelle Einkommensnachweise
    (z. B. die letzten drei Verdienstabrechnungen, Rentenbescheid, Sozialleistungsbescheide, bei Selbständigen den letzten Einkommenssteuerbescheid und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
  • Mietvertrag und Wohnraumbescheinigung bzw. bei Wohneigentum der Grundbuchauszug
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
  • Nachweis über 60 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung

Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrem konkreten Einzelfall vorgelegt werden müssen, erfahren Sie telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung von Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin.

Gebühren

Erteilung: 113€

Niederlassungserlaubnis für Selbständige: 124 €

Niederlassungserlaubnis für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr

Minderjährige: 55 €

Volljährige: 113 €

Für WETZLAR gilt:

Die Gebühr für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beträgt zwischen 135,00 € und 250,00 €, für Minderjährige 55,00 €. Eventuell sind Sie von der Gebühr befreit - nähere Auskünfte erhalten Sie von Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin.

Anträge, Downloads und Links

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
Name Telefon E‑Mail
  Ausländerbüro  +49 6441 115  auslaenderbuerowetzlarde