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Zur Bundestagswahl 2025 am Sonntag, 23. Februar 2025, haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und wahlberechtigter Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Bundestagswahl 2025: Wahlschein online beantragen

Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und wollen an der Wahl per Briefwahl teilnehmen? In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Dies können Sie bequem online unter dem unten stehenden Link oder im Wahlamt, im Rathaus der Stadt Wetzlar, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar erledigen.

Hinweis: Die Wahlbenachrichtigung erhalten Sie bis Sonntag, 2. Februar 2025, mit dem Versand wurde bereits begonnen. Am Donnerstag, 30. Januar 2025, entscheidet der Bundeswahlausschuss final über mögliche Beschwerden bezüglich Zulassung oder Zurückweisung von Landeslisten der Parteien. Erst damit stehen die endgültigen Stimmzettel fest. Diese Stimmzettel für die Briefwahl werden im Anschluss, also ab der Kalenderwoche 6 (ab Montag, 3. Februar 2025), gedruckt und an Sie verschickt. 

Ferner müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert. Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.

Unterlagen zum Schutz der Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen und Desinformationen