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Wahlen, Wahl
© I'm friday/shutterstock.com

Der Magistrat hat für die Kommunalwahl den Leiter des Rechtsamtes, Dr. Patrick Hille, zum besonderen Wahlleiter nach § 5 Kommunalwahlgesetz (Gemeindewahlleiter) und den Leiter des Stadtbüros, Karsten Knorre, zum besonderen stellvertretenden Wahlleiter (stv. Gemeindewahlleiter) bestellt.

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