Wahlleiter
Der Magistrat hat für die Kommunalwahl den Leiter des Rechtsamtes, Dr. Patrick Hille, zum besonderen Wahlleiter nach § 5 Kommunalwahlgesetz (Gemeindewahlleiter) und den Leiter des Stadtbüros, Karsten Knorre, zum besonderen stellvertretenden Wahlleiter (stv. Gemeindewahlleiter) bestellt.


