Volksabstimmung
Allgemeine Informationen
Im Wege der Voksabstimmung wirkt das Volk an der Verfassungsgebung mit. Ein verfassungsänderndes Gesetz wird nur wirksam, wenn das Volk dem vom Landtag mit absoluter Mehrheit verabschiedeten Gesetz mit der Mehrheit der gültigen Stimmen zustimmt.
So wurde im Jahre 2001 der Verlängerung der Wahlperiode des Landtags auf fünf Jahre, der Aufnahme des Sports in die Verfassung und der Einführung des Konnexitätsprinzips in die Verfassung zugestimmt und 2011 fand die Volksabstimmung über das "Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen (Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für kommende Generationen – Gesetz zur Schuldenbremse)" statt.
Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018
Der Hessische Landtag hat am 24. Mai 2018 die folgenden 15 Gesetze zur Änderung und Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen sowie Erläuterungen zu den einzelnen Gesetzen beschlossen.
- Gesetz zur Ergänzung des Artikel 1 der Verfassung des Landes Hessen
(Stärkung und Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern) - Gesetz zur Ergänzung des Artikel 4 der Verfassung des Landes Hessen
(Stärkung der Kinderrechte) - Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen
(Artikel 12a Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz informationstechnischer Systeme) - Gesetz zur Änderung der Artikel 21 und 109 der Verfassung des Landes Hessen
(Aufhebung der Regelungen zur Todesstrafe) - Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen
(Artikel 26a Aufnahme eines Staatszielbegriffs) - Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen
(Artikel 26c Staatsziel zur stärkeren Berücksichtigung der Nachhaltigkeit) - Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen
(Artikel 26d Staatsziel zur Förderung der Infrastruktur) - Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen
(Artikel 26e Staatsziel zum Schutz und zur Förderung der Kultur) - Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen
(Artikel 26f Staatsziel zum Schutz und zur Förderung des Ehrenamtes) - Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen
(Artikel 26g Staatsziel zum Schutz und zur Förderung des Sports) - Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Artikels 64 der Verfassung des Landes Hessen
(Bekenntnis zur Europäischen Integration) - Gesetz zur Änderung des Artikel 75 der Verfassung des Landes Hessen
(Herabsetzung des Wählbarkeitsalters) - Gesetz zur Ergänzung des Artikel 120 und zur Änderung des Artikel 121 der Verfassung des Landes Hessen
(Elektronische Verkündung von Gesetzen) - Gesetz zur Änderung des Artikel 124 der Verfassung des Landes Hessen
(Stärkung der Volksgesetzgebung) - Gesetz zur Änderung des Artikel 144 der Verfassung des Landes Hessen
(Stärkung der Unabhängigkeit des Rechnungshofs)
Eine Verfassungsänderung kommt dadurch zustande, dass der Landtag ein entsprechendes Gesetz beschließt, dem das Volk mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt ( Artikel 123 Absatz 2 der Hessischen Verfassung).
Die Landesregierung hat den 28. Oktober 2018 (Landtagswahl) als Termin für die Volksabstimmungen bestimmt.
Bei der Volksabstimmung wird auf dem Stimmzettel hinter jeder der 15 Änderungen ein "Ja" oder "Nein" zum Ankreuzen stehen (Einzelabstimmung).
Wer mit allen Änderungen einverstanden ist, hat auf dem Stimmzettel die Option, allen Änderungen auf einmal zuzustimmen (Einheitliche Abstimmung).
Die Auszählung der Stimmzettel erfolgt am Montag, 29. Oktober 2018, ähnlich wie bei den Kommunalwahlen, durch die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Neuen Rathaus.