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Für den Ortsgerichtsbezirk Wetzlar I wird ein Ortsgerichtsschöffe (w/m/d) gesucht.

Allgemein
Ein Ortsgerichtsschöffe unterstützt das lokale Ortsgericht als ehrenamtlicher Helfer der Justiz. Zu den Kernaufgaben gehören Nachlasssicherungen, Schätzungen von Grundstücken oder beweglichen Sachen sowie bei Sterbefallanzeigen.

Vorkenntnisse
Folgende Eigenschaften und Fähigkeiten, wie Vertrautheit mit Schätzung von Grundstücken oder Erfahrungen im Bau-/Immobilienwesen, gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, sollten jedoch mitgebracht werden.

Wahl
Die Stadtverordnetenversammlung wählt den Ortsgerichtsschöffen auf zehn Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Das Amt wird ehrenamtlich ausgeübt.

Interessierte Personen, die nach § 8 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes die formalen Voraussetzungen zur Übernahme dieses Ehrenamtes erfüllen, können sich formlos beim Rechtsamt der Stadt Wetzlar (Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar) oder per E-Mail (rechtsamtwetzlarde) bewerben.