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24.11.2025 - Für das Förderjahr 2026 des Kulturfonds Gießen-Wetzlar nehmen die Kulturämter der Städte Gießen und Wetzlar bereits jetzt Förderanträge von Kulturinitiativen, Künstlern sowie nicht-kommerziellen Veranstaltern entgegen.
Geldscheine, Geld
© BatmanV/shutterstock.com

Die Projekte, die in den Bereichen Theater, Musik, Literatur, Film, Performance, Angewandte oder Bildende Kunst angesiedelt sein können, sollen im 2026 Jahr verwirklicht werden. Der „Kulturfonds“ stellt dafür insgesamt 11.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Förderungswürdig sind Projekte, in denen thematisch ein Bezug auf beide Städte formuliert wird. Zudem sollen sowohl Kunst- und Kulturakteure aus beiden Städten beteiligt sein. Nach Möglichkeit sollten mehrere Kulturträger eingebunden sein. Dies können zum Beispiel Einzelpersonen oder Einrichtungen sein wie Vereine, aber keine kommerziell ausgerichteten Institutionen. Den Anträgen, die eine ausführliche Projektbeschreibung enthalten sollen, ist ein Kosten- und Finanzierungsplan beizulegen, die beantragte Fördersumme muss ausgewiesen sein.

Ab dem Förderjahr 2026 gelten neue Antragsfristen für den Kulturfonds Gießen-Wetzlar. Die Projekte zur Förderung können nur noch bis zum 31. Januar jeden Förderjahres eingereicht werden. Anträge sollten möglichst per E-Mail eingereicht werden. Die Richtlinien sind unter www.giessen.de unter dem Stichwort Kulturförderung aufrufbar und auf der Website der Stadt Wetzlar unter https://www.wetzlar.de/kultur/aktuelles/kulturfonds-giessen-wetzlar.php.

Telefonisch oder per E-Mail geben beide Ämter Auskunft unter:

  • Kulturamt Gießen, Berliner Platz 1, 35390 Gießen, Dr. Stefan Neubacher, Tel. 0641/306-2021, Mail: stefan.neubachergiessende
  • Kulturamt Wetzlar, Domplatz 8, 35578 Wetzlar, Björn Wolf, Tel. 06441/99-4100 Mail: bjoern.wolfwetzlarde.