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Die Kanzlei des Reichskammergerichts, Kupferstich, 18. Jahrhundert
Die Kanzlei des Reichskammergerichts, Kupferstich, 18. Jahrhundert

Im Jahre 1495 gründete Kaiser Maximilian I. im Zuge der Reichsreform und der Proklamation des „Ewigen Landfriedens“ das Reichskammergericht als oberstes Gericht des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Es hatte die Aufgabe, anstelle von Fehde, Gewalt und Lösegelderpressung ein geregeltes Streitverfahren vor Gericht durchzusetzen und damit Konflikte in friedliche Bahnen zu lenken. Nachdem das Reichskammergericht zunächst in Frankfurt am Main, dann in verschiedenen süd- und südwestdeutschen Städten residierte, hatte es seinen Sitz ab 1527 in Speyer und nach dessen Zerstörung von 1689 bis zum Ende des Alten Reichs 1806 in Wetzlar. Im 19. Jahrhundert geriet seine historische Bedeutung weitgehend in Vergessenheit. Erst im 20. Jahrhundert betonte die Forschung die Relevanz des Gerichts für die geschichtliche Entwicklung.

Das Reichskammergericht tagte zwar von 1690 bis 1806 in Wetzlar, verfügte jedoch niemals über ein eigenes Gerichtsgebäude. Keiner der Entwürfe, unter anderem von Balthasar Neumann, wurde je verwirklicht. Stattdessen behalf man sich mit insgesamt drei größeren Gebäuden als Tagungsorten, unter anderem dem ehemaligen Rathaus. Hier tagte es bis 1756.

Von 1756 bis 1782 befand sich das Reichskammergericht am Domplatz.
Von 1756 bis 1782 befand sich das Reichskammergericht in diesem Haus.
Das Ingelheim'sche Palais war bis 1806 Sitz des Reichskammergerichts.
Das Ingelheim'sche Palais war bis 1806 Sitz des Reichskammergerichts.
Die Kanzlei des Reichskammergerichts, Kupferstich, 18. Jahrhundert
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