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Umgebungslärm und Lärmminderung

In der Stadt ist Lärm allgegenwärtig. Eine andauernde Lärmbelästigung wirkt sich negativ auf die Gesundheit von Menschen und Umwelt aus. Sie verursacht Stress und kann zu Schlafstörungen, Herz-Kreislaufproblemen oder Hörschäden führen. Auch das psychische Wohlbefinden wird beeinträchtigt. Nicht nur Menschen sind betroffen, Tiere reagieren auf Lärmbelastungen mit Stress und Verhaltensänderungen. Die Weltgesundheitsordnung (WHO) stuft Lärm direkt nach der Luftverschmutzung zu den größten umweltbedingten Gesundheitsrisiken ein. Deshalb sind vorsorgender und aktiver Lärmschutz besonders wichtig.

Umgebungslärmrichtlinie

Um die Lärmbelastung zu reduzieren, hat die Europäische Union die Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet, die mithilfe einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht überführt wurde. Ziel ist es, die schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Dazu wird in der Umgebung von allen Straßen eine Lärmkartierung durchgeführt und im Anschluss ein Lärmaktionsplan aufgestellt.

Zuständig für die Lärmkartierung ist das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), während die Regierungspräsidien unter Beteiligung der Kommunen die Lärmaktionspläne aufstellen.

Für Wetzlar ist das Regierungspräsidium Gießen verantwortlich. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr erstellt das Eisenbahn-Bundesamt einen zentralen Lärmaktionsplan. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die Lärmsituation zu bewerten und wirksame Maßnahmen und Konzepte zur Lärmreduzierung zu entwickeln.

Ablauf der Lärmaktionsplanung | Öffentlichkeitsbeteiligung

Lärmaktionspläne werden alle fünf Jahre fortgeschrieben. Der aktuell gültige Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) - Teilplan Straßenverkehr - für den Regierungsbezirk Gießen wurde im Oktober 2024 veröffentlicht.

Zum Start der Lärmaktionsplanung wird mit der Analyse der Lärmsituation begonnen. Hierzu wird die Lärmkartierung des HLNUG unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der vorangegangenen Lärmaktionsplanung ausgewertet. Basierend auf der Lärmbelastung und der Anzahl der Betroffenen werden Lärmkonfliktpunkte ermittelt. Im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung werden Maßnahmen zur Lärmminderung an den Lärmkonfliktpunkten sowohl von der Stadt als auch der Bürgerinnen und Bürger vorgeschlagen. Werden nicht genügend Vorschläge eingereicht, kann das Regierungspräsidium eigene Lärmminderungsvorschläge entwickeln. Alle Maßnahmenvorschläge werden geprüft, ausgewertet und bei entsprechender Eignung in den Entwurf des Lärmaktionsplans aufgenommen. Bestehende Maßnahmen aus vorherigen Plänen werden weiterverfolgt. Zu dem Entwurf können Bürgerinnen und Bürger in einer 2. Öffentlichkeitsbeteiligung Stellung nehmen. Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplans.

Lärmaktionsplanung in Wetzlar

In Wetzlar sind die größten Lärmkonfliktpunkte die B49 sowie die Hauptstraßen im innerstädtischen Gebiet und den Stadtteilen. Im Bereich der Kernstadt weist die Nauborner Straße (L 3053) ganztags sowie nachts die höchste Lärmbelastung in Wetzlar auf.

Anhand spezieller Berechnungen werden die Anzahl der Betroffenen sowie die Lärmkonfliktpunkte ermittelt.

Für die Bewertung des Umgebungslärms werden zwei Lärmindizes zu Grunde gelegt, ein über den gesamten Tag gemittelten Beurteilungspegel LDEN (Tag-Abend-Nacht-Pegel) und ein über die Nachtstunden gemittelten Beurteilungspegel LNigh (8 Stunden von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens). Der Beurteilungszeitraum für beide Lärmpegel ist ein gesamtes Jahr. Die Lärmindizes werden in dB(A) bewertet.

Auf Basis der Erfahrungswerte der ersten vier Runden der Lärmaktionsplanung werden als Auslösewerte LDEN ≥ 65 dB(A) ganztags und LNight ≥ 55 dB(A) nachts festgelegt. Demnach sind in Wetzlar ganztags 3.305 Einwohnerinnen und Einwohner (etwa 6,1 % der Gesamtbevölkerung in Wetzlar) und nachts 3.939 Einwohnerinnen und Einwohner (etwa 7,3 % der Gesamtbevölkerung in Wetzlar) von Umgebungslärm betroffen (Stand 2022). In der Lärmkartierung 2017 wurden ganztags noch 1.795 Einwohnerinnen und Einwohner (etwa 3,5 % der Gesamtbevölkerung in Wetzlar) und nachts 1.770 Einwohnerinnen und Einwohner (etwa 3,4 % der Gesamtbevölkerung in Wetzlar) erfasst. Im Vergleich zu 2017 hat sich die Zahl der Betroffenen mehr als verdoppelt. Diese Veränderungen sind allerdings nicht alleinig auf eine Steigerung der Lärmbelastung zurückzuführen. Seit 2019 wird für die Lärmkartierung eine neue Berechnungsgrundlage verwendet, die zu den erhöhten Werten beiträgt (unterschiedlich ermittelte Verkehrsmengen, unterschiedliche Berücksichtigung der lokalen Begebenheiten wie Einfluss des Straßenbelags etc. sowie die Neudefinition der Voraussetzungen, als „betroffen“ eingeordnet zu werden).

Im Rahmen des Lärmaktionsplans werden verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelästigung vorgeschlagen. In Wetzlar sind dies beispielsweise die Attraktivitätssteigerung von ÖPNV und Radverkehr. Eine Vielzahl dieser Maßnahmen wurden bereits in den letzten Jahren umgesetzt. Dazu zählen die Neugestaltung des zentralen Omnibusbahnhofs, die Einrichtung von Fahrradstellplätzen und einer Park-and-Ride-Anlage im Umkreis des Bahnhofs, die Erstellung eines Rad- und Fußverkehrskonzepts sowie die Deckensanierungsmaßnahmen an Straßen im gesamten Wirkungskreis.

Zudem werden durch die Stadt straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 an den Lärmkonfliktpunkten geprüft, insbesondere im Nachtzeitraum.

Detaillierte Informationen zu den Maßnahmen können sie dem aktuellen Lärmaktionsplan entnehmen.

Die nachfolgenden Abbildungen veranschaulichen die Lärmkartierung der Stadt Wetzlar für das Jahr 2022. Abbildung 1 zeigt den ganztägigen Lärmpegel, in Abbildung 2 ist der nächtliche Lärmpegel dargestellt.

Lärmpegel Wetzlar ganztags (2022)
Abbildung 1: Lärmpegel Wetzlar ganztags (2022) © Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie/Stadt Wetzlar
Lärmpegel Wetzlar nachts (2022)
Abbildung 2: Lärmpegel Wetzlar nachts (2022) © Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie/Stadt Wetzlar

Schienenverkehrslärm | Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) stellt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken auf. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Auch hier ist die Öffentlichkeitsbeteiligung wichtig, denn so lassen sich die objektiv berechneten Lärmdaten mit den subjektiven Erfahrungen der Betroffenen abgleichen.

Bei Auslösewert von LDEN ≥ 65 dB(A) ganztags und bei LNight ≥ 55 dB(A) nachts, sind in Wetzlar ganztags 88 Einwohner und nachts 136 Einwohner von Lärmbelästigung betroffen.

Die genauen Kennzahlen für Wetzlar finden Sie im Anhang I des Lärmaktionsplans des EBA.