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Lärm ist in der Stadt Wetzlar allgegenwärtig. Andauernde Lärmbelastung kann gesundheitliche Beeinträchtigungen, wie z.B. Schlaf- oder Konzentrationsstörungen, hervorrufen. Eine dauerhaft hohe Lärmbelastung über längere Zeiträume kann sogar Herz-Kreislauferkrankungen verursachen. Vorsorgender und aktiver Lärmschutz haben deshalb eine hohe Bedeutung.

Umgebungslärmrichtlinie und Lärmminderungsplanung

Um die Lärmbelastung zu reduzieren, hat die Europäische Union die Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet, die im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in nationales Recht überführt wurde. Zur Umsetzung der Lärmminderungsplanung werden in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen Lärmkartierungen durchgeführt und Lärmaktionspläne aufgestellt. Für die Lärmkartierung ist das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zuständig, während die Regierungspräsidien unter Beteiligung der Kommunen die Lärmaktionspläne aufstellen. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind im sogenannten Lärm-Viewer einsehbar. Das Eisenbahn-Bundesamt übernimmt die Aufgabe der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung für Schienenwege des Bundes mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr.

Umgebungslärm und Lärmminderung
© Pixelio.de, Rudolpho Duba

Straßenverkehrslärm | Lärmaktionsplanung

Die Lärmminderungsplanung vollzieht sich in zwei Stufen: In der 1. Stufe werden Hauptverkehrsstraßen mit > 6.000.000 Kfz/Jahr kartiert und bewertet, in der 2. Stufe Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen > 3.000.000 Kfz/Jahr. Anders als in der 2. Stufe gibt es bei der Überprüfung der 3. Runde keine weitere Absenkung der Schwellenwerte für das der Lärmkartierung zugrundeliegenden Verkehrsaufkommen.

Lärmaktionspläne müssen alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Der aktuell gültige Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan für den Regierungsbezirk Gießen wurde im Mai 2020 veröffentlicht.

Mit der Veröffentlichung der aktualisierten Lärmkartierung durch das HLNUG beginnt die Aufstellung des Lärmaktionsplans der 4. Runde. Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit, im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen zu machen (siehe 1. Öffentlichkeitsbeteiligung).


Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bildet einen wesentlichen Teil der Lärmaktionsplanung. Die Öffentlichkeit soll die Gelegenheit bekommen, an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Diese Mitwirkung wird durch eine zweigestufte Öffentlichkeitsbeteiligung umgesetzt.

1. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) Teilplan RP Gießen lief bis zum 22. Januar 2023.

2. Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach Bearbeitung und Prüfung der Hinweise aus der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer 2. Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit bestehen, Stellungnahme zum Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Runde abzugeben.

Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplans Hessen.

Weitere Informationen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie außerdem unter:


Straßenverkehrslärm | Lärmaktionsplanung in Wetzlar

Die Hauptlärmquellen in Wetzlar sind die A 45 und die B 49 sowie die Hauptdurchgangsstraßen im innerstädtischen Gebiet. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wird über spezielle Berechnungsverfahren die Anzahl der betroffenen Einwohner ermittelt. Demnach sind in Wetzlar ganztags 1.795 Einwohner (ca. 3,5 % der Gesamtbevölkerung) und nachts 1.770 Einwohner (ca. 3,4 % der Gesamtbevölkerung) von Umgebungslärm oberhalb der Auslösewerte (LDEN ≥ 45 dB(A)/LNight ≥ 55 dB(A)) betroffen. Zur Reduzierung der Lärmbelastung werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen. In Wetzlar zählen hierzu z.B. die Attraktivitätssteigerung von ÖPNV und Radverkehr.


Schienenverkehrslärm | Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Der aktuell gültige Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes 2017/2018 kann über die Internetseite des EBA bezogen werden.

Schienenverkehrslärm
© Lea Rupelt

Öffentlichkeitsbeteiligung

Wie beim Verfahren der Lärmaktionsplanung für Straßenverkehr findet die Öffentlichkeitsbeteiligung in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. In der 1. Phase haben Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, die Lärmsituation vor Ort zu schildern. In der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wird um Rückmeldung zum Verfahren sowie um Bewertung des Entwurfs des Lärmaktionsplans gebeten.

Seit dem 13. März 2023 läuft die erste Öffentlichkeitsbeteiligung zur Runde 2 der Lärmaktionsplanung des EBA. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt unter www.laermaktionsplanung-schiene.de eine Beteiligungsplattform freigeschaltet.

Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt.