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Luftreinhaltung
© Lea Rupelt

Luftreinhaltung ist eine wichtige Aufgabe des vorsorgenden Gesundheits- und Umweltschutzes. Sie dient dazu, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen zu schützen.

Täglich werden große Mengen luftverunreinigender Schadstoffe v.a. durch Verkehr, Industrie und Hausheizungen in die Atmosphäre ausgestoßen. Hierzu gehören Stäube, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe.

Zu einer besseren Luftqualität kann jeder Einzelne einen Beitrag leisten, indem man Fahrrad fährt, zu Fuß geht, öffentliche Verkehrsmittel nutzt, beim Kauf eines Fahrzeuges auf den Spritverbrauch achtet, Heizungsanlagen regelmäßig warten lässt...

Auch die innerstädtische Begrünung trägt durch ihre regulierende Wirkung zur lokalklimatischen Verbesserung der lufthygienischen Situation bei.

Luftreinhaltepläne

Die Luftqualität wird durch regelmäßige Messungen durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie überwacht. Werden in einem festgelegten Gebiet die Immissionsgrenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung überschritten, muss ein Luftreinhalteplan aufgestellt bzw. fortgeschrieben werden. Luftreinhaltepläne zeigen Maßnahmen auf, um möglichst schnell eine Verbesserung der Luftqualität und eine dauerhafte Verminderung von Luftverunreinigungen zu erreichen. Für die Erstellung der Luftreinhaltepläne ist das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständig. Die Kommunen liefern hierzu geeignete Maßnahmenvorschläge.

2011 wurde der Luftreinhalteplan für das Gebiet Lahn-Dill letztmalig fortgeschrieben. Die sogenannte 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für das Gebiet Lahn-Dill Gießen/Wetzlar ist unter folgendem Link verfügbar: