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Es ist ab sofort wieder möglich, städtische Grillhütten zu mieten. Der Mietvertrag für die Hütten wurde entsprechend angepasst.

Allerdings weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Sie als Veranstalter dafür verantwortlich sind, dass die jeweils gültigen Corona-Hygieneregelungen umgesetzt werden. Die jeweils gültigen Verordnungen und Allgemeinverfügungen finden Sie tagesaktuell immer auf www.corona.hessen.de