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1.1 Quartiersmanagement

Die Stadt Wetzlar beauftragte den Caritasverband Wetzlar / Lahn-Dill-Eder e.V. mit dem Aufbau eines Quartiermanagements vor Ort.

Dies soll als Anlaufstelle und Motor für Bürgerbeteiligung, zur Förderung des Bürgerengagements, zur Stärkung der Wohngebietsidentität, zur Verbesserung der Wohn-und Lebensbedingungen und zum besseren interkulturellen Miteinander beitragen.

1.2 Beratungs- und Verfahrensbegleitung durch externen Planer

Für die Projektlaufzeit ist neben der gemeinwesenorientierten Arbeit durch das Quartiersmanagement in Trägerschaft des Caritasverbands Wetzlar / Lahn-Dill-Eder e.V. ein Planer mit der Erarbeitung eines Rahmenplanes mit integriertem Entwicklungskonzept sowie der planerischen Begleitung des Projektes beauftragt. Dieses  "Tandem" soll "Beteiligung zum Anfassen" in der Projektlaufzeit umsetzen.

1.3 Stadtteilbeirat

Beteiligungsgremium nach § 72 HGO für die Dauer der sozialen Stadterneuerung unter Einbeziehung der Bewohnerinnen und Bewohner, der Kommunalpolitik sowie der Verbände und Experten aus dem Stadtbezirk.

Damit die Vertretung der Bewohnerschaft im Beirat die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen möglichst gut widerspiegelt, werden neben den allgemeinen Bewohnervertretern speziell auch Personen aus der Gruppe der Senioren, der Spätaussiedler und der Nichtdeutschen gewählt.

Weiter werden im Stadtteilbeirat Vertreter der Wohnungswirtschaft, der Gewerbetreibenden, der Schulen, der Migrantenorganisationen, der sozialen Träger, Kirchen und Verbände sowie der Vereine aus Dalheim mitarbeiten.

Gleiches gilt auch für die Fraktionen des Stadtparlaments, die mit je einem Vertreter ebenfalls im Beirat vertreten sind. Der Vorsitz liegt bei Oberbürgermeister Manfred Wagner bzw. bei Bürgermeister Andreas Viertelhausen als Vertreter des Magistrats.

Der Beirat als „förmliches Beteiligungsgremium“ berät den Magistrat bei den öffentlichen Aufgaben der Neugestaltung und Entwicklung des Stadtbezirkes Dalheim / Altenberger Straße im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“. So haben künftig die Bewohnerinnen und Bewohner bei Entscheidungen, die ihren Stadtteil betreffen, mehr Mitwirkungsmöglichkeiten.

1.4 Beteiligung im laufenden Prozess