Sprungmarken
Suche
Suche

Förderung jugendpflegerischer Aktivitäten der Jugendgruppen, Jugendvereine und Jugendverbände

Die Stadt Wetzlar unterstützt kinder- und jugendpflegerische Aktivitäten und Veranstaltungen der Gruppen, Vereine und Verbände, die Kinder- und Jugendarbeit betreiben. Diese müssen gemäß SGB VIII - Gesetz Kinder und Jugendhilfe (§75 SGB VIII "anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe") entweder über die Anerkennung ihres Landesverbandes durch das Hessische Sozialministerium oder im übrigen durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses (JHA) der Stadt Wetzlar als förderungswürdig anerkannt sein.

Darüber hinaus fordert die Stadt Wetzlar von alle Vereinen und Verbänden, dass diese die Vereinbarung gemäß §72a SGB VIII zum Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen unterzeichnen.

Die Förderung beinhaltet finanzielle Hilfen und erstreckt sich auf Gruppen und Teilnehmer/innen, die im Gebiet der Stadt Wetzlar ihren Wohnsitz haben.

Durch die Bezuschussung der Kinder- und Jugendarbeit sollen die Initiativen der Gruppen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit gefördert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der jährlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Die Verteilung der Mittel obliegt der Verwaltung des Jugendamtes auf Grundlage der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses. Ein Rechtsanspruch auf Zahlung von Zuschüssen besteht nicht.

Gegenstand der Förderung:

1.) Freizeiten
2.) Internationale Begegnungen
3.) Jugendgruppenleiter/innen - Lehrgänge, Schulungen von Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit
4.) Kinder- und Jugendbildung
5.) Jugendschutzveranstaltungen
6.) Veranstaltungen mit musisch-kulturellem Inhalt
7.) Kinder- und Jugendgruppenpauschale
8.) Projekte der Kinder- und Jugendarbeit
9.) Offene Kinder- und Jugendtreffs
10.) Politische Bildung - Jugendorganisationen

Einzelmaßnahmen, deren Gesamtkosten den Betrag von 100,00 Euro nicht übersteigen, werden nicht gefördert.

Weitere Informationen zur Antragsstellung sowie zur Förderung entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung jugendpflegerischer Aktivitäten der Jugendgruppen, Jugendvereine und Jugendverbände. Hier können Sie die Richtlinie (lt. Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Stadt Wetzlar vom 21.01.2015) anschauen: