Bauleitplanung der Stadt Wetzlar
- Bebauungsplan Garbenheim Nr. 09 "Am Spies", 1. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 279 „Wohn- und Gewerbepark Westend - Teilbereich West“
- 81. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Planbereich "Wohn- und Gewerbepark Westend - Teilbereich West", Wetzlar Kernstadt
- Bebauungsplan Nr. 240b „Hörnsheimer Ecke“, 2. Änderung, Stadtbezirk Sturzkopf
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Bebauungsplan Garbenheim Nr. 09 "Am Spies", 1. Änderung
| Verfahren: | Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
| Zeitraum: | 31. August 2026 bis einschließlich 2. Oktober 2026 |
| Ort der Auslegung: |
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist eine Einsichtnahme während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 06441/99-6101 oder 06441/99-6109 möglich. |
| Stellungnahmen: |
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an stadtentwicklungwetzlarde übermittelt werden. Sie können zu diesem Zweck auch dieses Kontaktformular nutzen. Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Magistrat der Stadt Wetzlar, Amt für Stadtentwicklung, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar. |
| Ansprechpartnerin: | Andrea Wieneck |
| Unterlagen |
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Bebauungsplan Nr. 279 „Wohn- und Gewerbepark Westend - Teilbereich West“
| Verfahren: | Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) |
| Zeitraum: | 05. Oktober 2026 bis einschließlich 06. November 2026 |
| Ort der Auslegung: |
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist eine Einsichtnahme während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 06441/99-6101 oder 06441/99-6105 möglich. |
| Stellungnahmen: |
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den in den Planunterlagen gekennzeichneten Änderungen und Ergänzungen sowie deren möglichen Auswirkungen abgegeben werden können. Eine entsprechende Kennzeichnung der Änderungen erfolgt in den Planunterlagen. Änderungen wurden in der Plankarte, den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht vorgenommen. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an stadtentwicklungwetzlarde übermittelt werden. Sie können zu diesem Zweck auch dieses Kontaktformular nutzen. Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Magistrat der Stadt Wetzlar, Amt für Stadtentwicklung, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar. |
| Ansprechpartnerin: | Grischa Wunderlich |
| Unterlagen |
81. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Planbereich "Wohn- und Gewerbepark Westend - Teilbereich West", Wetzlar Kernstadt
| Verfahren: | Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
| Zeitraum: | 05. Oktober 2026 bis einschließlich 06. November 2026 |
| Ort der Auslegung: |
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist eine Einsichtnahme während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 06441/99-6101 oder 06441/99-6105 möglich. |
| Stellungnahmen: |
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an stadtentwicklungwetzlarde übermittelt werden. Sie können zu diesem Zweck auch dieses Kontaktformular nutzen. Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Magistrat der Stadt Wetzlar, Amt für Stadtentwicklung, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar. |
| Ansprechpartnerin: | Grischa Wunderlich |
| Unterlagen |
Bebauungsplan Nr. 240b „Hörnsheimer Ecke“, 2. Änderung, Stadtbezirk Sturzkopf
| Verfahren: | Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
| Zeitraum: | 05. Oktober 2026 bis einschließlich 06. November 2026 |
| Ort der Auslegung: |
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist eine Einsichtnahme während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 06441/99-6101 oder 06441/99-6105 möglich. |
| Stellungnahmen: |
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an stadtentwicklungwetzlarde übermittelt werden. Sie können zu diesem Zweck auch dieses Kontaktformular nutzen. Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Magistrat der Stadt Wetzlar, Amt für Stadtentwicklung, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar. |
| Ansprechpartnerin: | Grischa Wunderlich |
| Unterlagen |


