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Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Wachstum und nachhaltige Erneuerung (ehemals Stadtumbau in Hessen) dient das Instrument des Anreizprogramms zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen in den Fördergebieten.

Neben den kostenintensiven städtischen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Neugestaltung von Straßen, Plätzen und Gehwegen, bietet das Anreizprogramm Hauseigentümern und Gewerbetreibenden die Möglichkeit, kleinere bauliche Maßnahmen im Sinne der Städtebauförderung umzusetzen. Der Impuls dieser Maßnahme liegt in der Vielzahl von kleinen Maßnahmen, die in einem räumlich definierten Gebiet (Stadtumbau „Quartiere an der Lahn“) stattfinden und dadurch auch Auswirkungen auf andere angrenzende Gebiete haben können.

Neben der Attraktivitätssteigerung im Stadtumbaugebiet geht es in der Stadt Wetzlar vor allem um die Erhaltung und den Ausbau der Nutzungsvielfalt von Wohnen, Dienstleistungen und Gastronomie. Das Instrument des Anreizprogramms bietet die Möglichkeit, notwendige Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aber auch Erneuerungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen anzuschieben.

Bei der Umsetzung des Programms wird die Stadt Wetzlar von der Rittmannsperger Architekten GmbH aus Darmstadt unterstützt. Die Rittmannsperger Architekten GmbH hat bereits das Integrierte Handlungskonzept für das Stadtumbaugebiet erstellt und übernimmt auch das Stadtumbaumanagement.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte mit einem Erbbauvertag ab 66 Jahren und Inhaber eines dinglich gesicherten Rechts.
  • Mieter dürfen keine Förderanträge stellen und wenden sich hierfür bitte an den Eigentümer.

Welche Vorhaben können gefördert werden?

Förderfähig sind:

  • die Modernisierung und Sanierung von Geschäftsflächen in der Erdgeschosszone in den Hauptlagen. Modernisierung beispielsweise durch barrierefreie Neugestaltung des Haupteinganges, energetischer Austausch von Fenstern, Erneuern bzw. Neuanbringung von Klappläden, Erneuerung von baugeschichtlich wertvollen Bauteilen,
  • die Modernisierung und Sanierung der Straßenfassaden sowie Fassaden mit Relevanz für den öffentlichen Raum, beispielsweise durch Erneuerung des Außenputzes und Fassadenanstriches, der Rückbau / die Erneuerung von Werbeanlagen, Schaukästen, Ladenmarkisen, Fassadenbeleuchtung an stadtbildprägenden Gebäuden, Fensterbänke, Fensterlaibungen, Treppenstufen,
  • die Schaffung oder Verbesserung gebäudebezogener Freiflächen, beispielsweise durch Fassadenbegrünung (Rankgerüste, Rankhilfe.), Maßnahmen zur Reduzierung von versiegelten Flächen sowie Begrünung in der Vorgartenzone (öffentlich wirksamer Raum zwischen Straße und Gebäudekante),
  • Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt (Haussperling, Insekten, Fledermäuse, Fassadenbegrünung).
  • Die Mindestinvestitionssumme beträgt 2.500 Euro.

Die Maßnahme muss im Fördergebiet liegen.

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden maximal 25% der förderfähigen Kosten bis zu einem Förderhöchstbetrag von 19.500 Euro.

Wie ist der Verfahrensablauf?

  • Zunächst sind sämtliche zur Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeiten mit dem Amt für Stadtentwicklung der Stadt Wetzlar oder dem beauftragten Stadtumbaumanagement (Rittmannsperger Architekten GmbH) im Rahmen einer Vorprüfung abzustimmen.
  • Der Förderantrag ist unter Verwendung des entsprechenden Antragformulars inklusive mindestens drei vergleichbarer Angebote von Fachbetrieben oder einer qualifizierten Kostenschätzung beim Magistrat der Stadt Wetzlar – Amt für Stadtentwicklung - einzureichen. Des Weiteren beizufügende Antragsunterlagen sind: Lageplan, Maßnahmenbeschreibung, gegebenenfalls erforderliche Pläne.
  • Der Magistrat entscheidet, in Abwägung des öffentlichen Interesses an der beabsichtigten Maßnahme, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird.
  • Der Antragsteller wird über den Beschluss des Magistrates schriftlich informiert.
  • Im Falle einer Förderzusage wird eine Fördervereinbarung geschlossen, die die Details der Förderung schriftlich regelt. Danach kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.

Kann ich einen Förderantrag für bereits begonnene Maßnahmen stellen?

Nein! Vor Baubeginn ist unbedingt eine schriftliche Fördervereinbarung zu schließen. Bei Baumaßnahmen gilt die Planung nicht als Beginn des Vorhabens.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Antrag stellen möchte?

Stadtumbaumanagement
Rittmannsperger Architekten GmbH
Herr Michael Böhme
Ludwigshöhstrasse 9
64285 Darmstadt
Telefon: 06151-968032
Email: michael.boehmerittmannspergerde

Magistrat der Stadt Wetzlar
Amt für Stadtentwicklung
Herr Daniel Hartmann
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar
Telefon: 06441 99-6110
Email: daniel.hartmannwetzlarde

Ansprechpartner

Stadtumbaumanagement
Rittmannsperger Architekten GmbH
Frau Susanne Pfanzer
Ludwigshöhstraße 9
64285 Darmstadt
Telefon: 06151 9680-31
E-Mail: susanne.pfanzerrittmannspergerde
Magistrat der Stadt Wetzlar
Amt für Stadtentwicklung
Herr Daniel Hartmann
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar
Telefon: 06441 99-6110
E-Mail: daniel.hartmannwetzlarde