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Das Fördergebiet ist von einem deutlich spürbaren Funktionsverlust betroffen, der sich in einer Vielzahl von Leerständen, allgemeinem Mietpreisverfall und in der Folge erheblichem Investitionsstau sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich äußert. Die einstige Bedeutung als pulsierendes Einkaufsquartier, das sich von der Langgasse über den Karl-Kellner-Ring bis zur Bahnhofstraße erstreckte, hat das Gebiet mittlerweile verloren.

Der allgemein vorherrschende bauliche Standard entspricht nicht den Anforderungen heutiger Nutzer sowohl für Wohn- als auch für gewerbliche Zwecke. Der energetische Standard der Gebäudehüllen ist überwiegend als unterdurchschnittlich einzustufen.

Ein hohes Maß an versiegelten Flächen und untergenutzten Grundstücken, eine sehr starke Verkehrsbelastung (Karl-Kellner-Ring), die unzureichende Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer und der Mangel an attraktiven Freiräumen mit Aufenthaltsqualität sind weiterhin kennzeichnend für das Stadtumbaugebiet. Städtische Einrichtungen waren bis zum Umzug der Stadtbibliothek in die Bahnhofstraße (2017) nicht vorhanden. Der Bezug zur Uferzone der Lahn, die das Gebiet nach Südosten begrenzt, ist kaum erkennbar.

Baulicher Erneuerungsbedarf besteht vor allem zwischen Bahnhofstraße und Lahnufer. Mit der Neubebauung in der Inselstraße und dem Abbruch des ehemaligen Kaufhauses KaWe/Mauritius durch einen privaten Vorhabenträger sind bereits wichtige Schritte zur Umgestaltung des Bereiches Bahnhofstraße unternommen worden.

Was sind Stadtumbaumaßnahmen?

§ 171a, Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

„Stadtumbaumaßnahmen sind Maßnahmen, durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden.“

Was sollen Stadtumbaumaßnahmen bezwecken?

§ 171a, Abs. 3 BauGB

„Stadtumbaumaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit. Sie sollen insbesondere dazu beitragen, dass

  1. die Siedlungsstruktur den Erfordernissen der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft sowie den allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung angepasst wird,
  2. die Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Umwelt verbessert werden,
  3. innerstädtische Bereiche gestärkt werden,
  4. nicht mehr bedarfsgerechte bauliche Anlagen einer neuen Nutzung zugeführt werden,
  5. einer anderen Nutzung nicht zuführbare bauliche Anlagen zurückgebaut werden,
  6. brachliegende oder freigelegte Flächen einer nachhaltigen, insbesondere dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienenden städtebaulichen Entwicklung oder einer mit dieser verträglichen Zwischennutzung zugeführt werden,
  7. innerstädtische Altbaubestände nachhaltig erhalten werden.“
Stadtumbaugebiet

Wo liegt das Stadtumbaugebiet?

Das Stadtumbaugebiet umfasst die am rechten Lahnufer liegenden Quartiere Bahnhofstraße, Karl-Kellner-Ring und Langgasse zwischen der Brücke der Hochstraße B49 und der Brücke des Karl-Kellner-Rings sowie den linksseitigen Uferbereich an der Garbenheimer Straße.