Mietspiegel/Mietwertübersicht
Die Stadt Wetzlar hat erstmals einen qualifizierten Mietspiegel erstellt.
Der qualifizierte Mietspiegel gibt eine Übersicht über die in Wetzlar am 1. November 2023 üblicherweise gezahlten Nettokaltmieten für verschiedene Wohnungstypen jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Diese Mietwerte werden als „ortsübliche Vergleichsmieten“ bezeichnet.
Die dem Mietspiegel 2024 zugrundeliegenden Daten sind im Rahmen einer empirischen Repräsentativerhebung von der Koopmann Analytics KG erhoben und ausgewertet worden. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurden nur solche Mieten einbezogen (ortsübliche Vergleichsmieten), die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 BGB (Veränderungen von Betriebskosten) abgesehen, geändert worden sind. Mit der Berücksichtigung der Sechs-Jahresregelung wurden die gesetzlichen Änderungen des Mietspiegelreformgesetzes vom 1. Juli 2022 berücksichtigt.
Der Mietspiegel der Stadt Wetzlar wurde im Auftrag der Stadt Wetzlar auf der Grundlage einer repräsentativen Mieter- und Vermieterumfrage aufgestellt. An der Erstellung des Mietspiegels hat ein begleitender Arbeitskreis aus Wohnungsmarktexperten aus dem Stadtgebiet Wetzlar mitgewirkt.
Der Mietspiegel wurde durch Anerkennung der beteiligten Interessensverbände als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anerkannt. Er tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.
Bei den Mietpreisangaben im Mietspiegel handelt es sich um monatliche Nettomieten in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (Euro/qm). Unter der Nettomiete versteht man das Entgelt für die Überlassung der Wohnung ohne sämtliche Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung.
Der Mietspiegel der Stadt Wetzlar steht Ihnen als PDF-Broschüre kostenfrei zum Download zur Verfügung.
Ein gedrucktes Exemplar ist an der Information im Stadtbüro der Stadt Wetzlar gegen eine Gebühr von 5,00 Euro erhältlich.
Mietspiegel der Stadt Wetzlar 2024 (PDF-Dokument) zum Downloaden
Der Magistrat der Stadt Wetzlar kann nur allgemeine Auskünfte und Hinweise zum Mietspiegel geben. Eine für den Einzelfall erforderliche Rechtsberatung kann nicht übernommen werden.