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Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Glasfaserausbau in der Wetzlarer Kernstadt und den Stadtteilen.
Glasfaserkabel Symbolfoto
Glasfaserkabel Symbolfoto © KI-generiert mit Adobe Photoshop

1. Warum wird der Glasfaserausbau in Wetzlar durchgeführt?

Im Vergleich zum bisherigen Standard, der Datenübertragung via Kupferkabel, bieten Glasfaserleitungen einige Vorteile. Sie ermöglichen hohe Übertragungsgeschwindigkeiten (1.000 Mbit/s und mehr, im Down- und im Upload; Kupferkabel maximal 250 bis 350 Mbit/s), sind weniger störanfällig, verbrauchen weniger Energie und verlieren mit zunehmender Länge der Leitung nicht an Übertragungsgeschwindigkeit.

Um den durch immer mehr digitale Anwendungen (Home-Office, Videostreaming, Videocalls, Cloud-Computing etc.) gestiegenen Bedarf von Unternehmen, Behörden und Privathaushalten an stabiler, hoher Internet-Übertragungsgeschwindigkeit zu decken, wird der Glasfaserausbau deutschlandweit und damit auch in Wetzlar forciert. Die Bundesregierung hat dafür dem Ausbau der digitalen Infrastruktur mit einer Gesetzesänderung am 30. Juli 2025 „überragendes öffentliches Interesse“ eingeräumt.

2. Was ist die Rolle der Stadtverwaltung bei der Verlegung von Glasfaser?

Die Stadt begleitet den Ausbau koordinierend und unterstützend. Dazu gehören insbesondere die Abstimmung von Baumaßnahmen, die Erteilung notwendiger Genehmigungen sowie die Koordination mit anderen Infrastrukturprojekten im Stadtgebiet. Ziel ist es, die Bauarbeiten möglichst effizient durchzuführen und Beeinträchtigungen für Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. 

Die Planung und Errichtung des Glasfasernetzes erfolgt grundsätzlich durch die ausbauenden Telekommunikationsunternehmen.

3. Welches Ausbauunternehmen ist wo in Wetzlar für den Ausbau zuständig?

Der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau in Wetzlar erfolgt durch die OXG GmbH (ein Gemeinschaftsunternehmen von Vodafone und Altice), die Telekom und durch GlasfaserPlus (ein Gemeinschaftsunternehmen der Telekom und des IFM Global Infrastructure Fund), die sich bereit erklärt haben, jeweils Teilbereiche des Stadtgebiets eigenständig zu erschließen.

Ausbaugebiet OXG

Der Ausbaubeginn der OXG GmbH startete im Juli 2025. Im Rahmen der Ausbauplanungen sollen Insgesamt sollen bis zu 12.700 Haushalte mit Glasfaser versorgt werden.
Karte Glasfaserausbaugebiet OXG
© OXG

Ausbaugebiet Telekom

Der Ausbaubeginn der Telekom startete im September 2025. Im Rahmen der Ausbauplanungen sollen circa 5.600 Haushalte mit Glasfaser versorgt werden.
Karte Glasfaserausbaugebiet Telekom
© Telekom

Ausbaugebiet GlasfaserPlus

Haushalte, die nicht im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus von der OXG und Telekom versorgt werden können, sollen im Rahmen des geförderten Ausbaus mit Glasfaser durch den Ausbaupartner GlasfaserPlus versorgt werden.
Im ersten Ausbauschritt sollen die Stadtteile Dutenhofen, Münchholzhausen und Blasbach mit Glasfaserversorgt werden. Dieser Ausbauschritt hat bereits im Juni 2026 in Teilen begonnen.
In einem weiteren Schritt sollen die verbleibenden Stadtteile Hermannstein, Nauborn, Naunheim und Steindorf sowie bislang nicht versorgte Haushalte der Kernstadt sukzessive bis spätestens 2030 ausgebaut werden.
Karte Glasfaserausbaugebiet GlasfaserPlus
© GlasfaserPlus

4. Wie werde ich als Eigentümerin/Eigentümer über den anstehenden Glasfaserausbau informiert?

Die ausbauenden Unternehmen legen großen Wert darauf, dass Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig über den Glasfaserausbau informiert werden. Bereits im Vorfeld des Ausbaus sprechen autorisierte Medienberaterinnen und Medienberater Haushalte an und informieren über den geplanten Ausbau, die Anschlussmöglichkeiten und die Voraussetzungen für einen kostenlosen Hausanschluss.

Auch während der Bauphase werden betroffene Anwohnerinnen und Anwohner rechtzeitig informiert werden. Hierzu verteilen die Unternehmen vor Beginn der Arbeiten eine Anliegerinformation, die über den Ablauf der Bauarbeiten und mögliche vorübergehende Beeinträchtigungen informiert. Sofern ein Hausanschluss auf privatem Grund hergestellt wird, stimmt das jeweilige Tiefbauunternehmen die weiteren Schritte direkt mit den betreffenden Haushalten ab.

5. Warum arbeiten die Ausbauunternehmen mit Medienberatern?

Für die Information und Beratung der Bürgerinnen und Bürger in den Ausbaugebieten setzen Ausbauunternehmen selbstständige Medienberater ein. Diese sind im Auftrag von Vodafone und Telekom unterwegs und informieren im persönlichen Gespräch über den geplanten Ausbau, die Vorteile eines Glasfaseranschlusses, die technischen Voraussetzungen im Gebäude sowie über mögliche Anschlussoptionen. Sie stehen zudem als erste Ansprechpartner für Fragen rund um den Ausbauprozess, beispielsweise zu Gestattungsverträgen, zur Verfügung.

Alle Medienberater, die im Auftrag dieser Unternehmen tätig sind, können sich durch einen offiziellen Ausweis legitimieren. Dieser enthält den Vor- und Nachnamen sowie eine individuelle Kennnummer mit der sich die Echtheit der Daten über die jeweilige Homepage bestätigen lässt. Dieser Mitarbeitendenausweis enthält Vor- und Nachnamen sowie Lichtbild und eine persönliche Vertriebspartnernummer. Zudem sind sie in der Regel auch an offizieller Kleidung von OXG oder Vodafone beziehungsweise der Telekom zu erkennen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite www.oxg.de/hilfe/beratung-vor-ort und unter Haustürgeschäfte Telekom.

Wichtig ist dabei: Der Haustürbesuch dient in erster Linie der Information. Es besteht keine Verpflichtung, direkt an der Haustür eine Gestattung zu unterschreiben oder sofort einen Vertrag abzuschließen. Sie können OXG auch zu einem späteren Zeitpunkt Ihre Zustimmung für den Ausbau online über die Seite www.oxg.de/mitmachen erteilen. Auch ein sofortiger Wechsel auf einen Glasfasertarif ist nicht erforderlich. Bestehende Verträge können zunächst weiter genutzt werden. Ob und wann ein Glasfaserprodukt gebucht werden soll, entscheiden Eigentümerinnen, Eigentümer sowie Bewohnerinnen und Bewohner selbst.

6. Ist der Glasfaseranschluss (Hausanschluss) in Wetzlar kostenlos?

OXG

Ja, der Anschluss ist tatsächlich kostenlos, weil OXG die Ausbaukosten über die spätere Nutzung des Glasfasernetzes gegen Entgelte durch verschiedene Internetanbieter refinanziert.

Für den kostenlosen OXG-Glasfaseranschluss ist kein gleichzeitiger Abschluss eines Internettarifs bei einem Internetanbieter Ihrer Wahl erforderlich. Eigentümerinnen und Eigentümer haben daher die Möglichkeit, den Hausanschluss zunächst herstellen zu lassen und erst später zu entscheiden, ob und wann sie einen Glasfasertarif nutzen möchten. Bestehende Telekommunikationsanschlüsse können bis dahin weiter genutzt werden.

Telekom

Nein, der Glasfaseranschluss durch die Telekom erfordert den Abschluss eines Produktvertrages mit der Telekom.

GlasfaserPlus

Ja, der Anschluss über GlasfaserPlus ist ebenfalls kostenlos. Da es sich hierbei um einen von Bund und Land Hessen geförderten Glasfaserausbau handelt, ist der Abschluss eines Produktvertrages mit GlasfaserPlus nicht notwendig. 

7. Bis wann muss ich mich für einen Hausanschluss entscheiden?

OXG

Die Entscheidung für den OXG-Glasfaseranschluss sollte möglichst während des laufenden Vermarktungs- beziehungsweise Ausbauzeitraums getroffen werden. Solange die Bauarbeiten in der jeweiligen Straße noch geplant sind oder stattfinden, kann der Anschluss kostenlos mit umgesetzt werden. 

Wird ein Hausanschluss erst nach Abschluss der Baumaßnahmen in der Straße beauftragt, kann dies ggf. mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. OXG behält sich in solchen Fällen vor, den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern Kosten von bis zu 1.200 Euro in Rechnung zu stellen.

Telekom/GlasfaserPlus

Auch für die Telekom und GlasfaserPlus gilt, dass die Entscheidung über einen Glasfaseranschluss während des Vermarktungs- beziehungsweise Ausbauzeitraums getroffen werden sollte. Die Buchung eines kostenlosen Hausanschlusses der GlasfaserPlus sowie eines Hausanschlusses der Telekom ist online möglich unter: Glasfaserausbau: Interessenten Registrierung Telekom

Über diesen Link können Sie Ihre Adresse eingeben. Sofern es sich um eine geförderte Adresse via GlasfaserPlus handelt, kann hier zusätzlich die Option "Hausanschluss ohne Tarif" ausgewählt werden.

Für GlasfaserPlus gilt zudem: Die Glasfaser-Beantragung ist bis spätestens 31.03.2028 möglich, um einen kostenlosen Hausanschluss zu erhalten.  

8. Was passiert, wenn sich mein Gebäude noch in der Planung oder im Bau befindet?

Eine kostenlose Verlegung des Glasfaseranschlusses bis bzw. in das Gebäude ist nur möglich, wenn das Gebäude zum Zeitpunkt des Ausbaus bereits errichtet ist oder sich schon im Bau befindet und Sie sich innerhalb des Vermarktungszeitraums für einen Anschluss entscheiden.

Während der Bauphase kann die Glasfaserleitung in vielen Fällen bereits mit ins Gebäude verlegt werden. Das ist häufig von Vorteil, da zusätzliche Tiefbaumaßnahmen bis zum Haus entfallen und vorhandene Mehrspartenhauseinführungen genutzt werden können. Bitte stimmen Sie sich dazu frühzeitig mit dem Baupartner ab.

Befindet sich das Gebäude noch in der Planung, kann der Anschluss zu einem späteren Zeitpunkt nur gegen Übernahme der anfallenden Baukosten hergestellt werden. Hierfür erhalten Sie auf Wunsch ein individuelles Angebot.

Eine Ausnahme bietet hier GlasfaserPlus: Hier kann der Anschluss bereits gebucht werden, wenn sich das Gebäude noch nicht im Bau befindet. Der Anschluss wird bis zum jeweiligen Grundstück gelegt. Dafür muss es sich um ein Grundstück mit einer Hausnummer handeln. Ist das Gebäude bis zum 31.03.2028 noch nicht errichtet, kann der Hausanschluss zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt werden. Die dabei entstehenden Kosten sind vom Eigentümer zu tragen. Auf Wunsch kann hierfür ein individuelles Angebot erstellt werden.  

9. Was beinhaltet der Abschluss eines Gestattungsvertrags?

Mit dem Gestattungsvertrag erteilt die Grundstückseigentümerin bzw. der Grundstückseigentümer dem ausbauenden Unternehmen die Erlaubnis, einen Glasfaserhausanschluss auf dem privaten Grundstück herzustellen und die hierfür erforderliche Leitung bis ins Haus zu verlegen.

Der Gestattungsvertrag ist somit Voraussetzung für die Herstellung eines Glasfaserhausanschlusses, verpflichtet jedoch nicht automatisch zum Abschluss eines Internet- oder Telekommunikationsvertrags.

10. Kann ich über meinen Glasfaseranschluss jeden Anbieter buchen?

OXG und das von Bund und Land Hessen geförderte GlasfaserPlus setzen auf ein sogenanntes Open-Access-Modell. Das bedeutet, dass das Glasfasernetz grundsätzlich mehreren Telekommunikationsanbietern offensteht. Dadurch haben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, aus verschiedenen Anbietern und Tarifen zu wählen.

Der wachsende Kreis der mit OXG kooperierenden Internetanbieter ist unter www.oxg.de/internetanbieter aufgeführt. Weitere Kooperationen sind derzeit in Verhandlung. Sie wählen jederzeit frei, welchen Glasfasertarif und welchen der genannten Anbieter Sie nutzen möchten. 

Bei der Telekom gibt es ortsbedingte Unterschiede, weshalb dort im Einzelfall individuell erfragt werden muss, ob der Anschluss über jeden Anbieter gebucht werden kann. 

11. Ich habe Rückfragen an das zuständige Ausbauunternehmen. An wen kann ich mich wenden?

OXG

Bei Fragen zum zuständigen Ausbauunternehmen können Sie sich entweder an OXG oder direkt an das ausführende Unternehmen wenden. Nutzen Sie dafür bitte die E-Mail-Adresse kontaktoxgde oder die in der Kundenkommunikation genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Telekom

Bei Fragen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekom wenden Sie sich bitte direkt an die Telekom über die Telekom-Kontaktseite: Telekom Glasfaser Kontakt oder die Glasfaser-Hotline: 0800/2266100

GlasfaserPlus

Bei Fragen zum geförderten Ausbau von GlasfaserPlus nutzen Sie bitte die Service-Hotline: 0800/3302090 oder die E-Mail-Adresse: serviceglasfaserplusde

12. Warum dürfen Haushalte mit Kabelfernsehanschlüssen (KTV) nicht mit Glasfaser überbaut werden?

Das Förderprogramm des Bundes richtet sich vorrangig an Haushalte, die derzeit noch nicht über eine leistungsfähige Breitbandversorgung verfügen. Haushalte mit einem Kabelfernsehanschluss können bereits hohe Bandbreiten nutzen und gelten daher als in der Regel als gigabitfähig.

Die verfügbaren Fördermittel werden gezielt dort eingesetzt, wo der größte Ausbaubedarf digitaler Infrastrukturen besteht. Dies betrifft insbesondere Haushalte, die derzeit noch über Kupferanschlüsse versorgt werden.

13. An wen kann ich mich bei Rückfragen innerhalb der Stadtverwaltung wenden?

Für Rückfragen an die Stadtverwaltung steht Ihnen das Tiefbauamt der Stadt Wetzlar zur Verfügung. Sie erreichen das Tiefbauamt per E-Mail an: glasfaserwetzlarde.