Rücknahmepflicht von E-Zigaretten
Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG4), die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Rücknahmepflichten für elektronische Produkte ausgeweitet. Nach Ablauf einer sechsmonatigen Übergangsfrist müssen ab dem 1. Juli 2026 alle Verkaufsstellen, die E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer anbieten, ausgediente Geräte kostenlos zurücknehmen. Die Rückgabe ist unabhängig vom Kauf eines neuen Produkts möglich.
„Vapes sind kein Wegwerfprodukt für die Restmülltonne! Mit dem Verkauf von E-Zigaretten geht für den Verkäufer nun auch die Pflicht zur Rücknahme einher. Die Geräte enthalten Lithium-Ionen-Batterien und Rohstoffe – fachgerechtes Recycling schützt unsere Ressourcen und verhindert gefährliche Brände in den Recyclinganlagen bei falscher Entsorgung“, sagt Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung elektro-altgeräte register.
Viele Verkausstellen sind erstmals zur Rücknahme verpflichtet
Während größere Händler bereits seit Jahren Elektro-Altgeräte zurücknehmen müssen, betrifft die Regelung nun auch kleinere Verkaufsstellen (auch Tankstellen). Entscheidend ist nicht die Größe des Geschäftes, sondern der Verkauf von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern.
Mit der gesetzlichen Neuregelung soll sichergestellt werden, dass die Geräte nicht im Hausmüll landen. Denn Vapes sind Elektrogeräte mit eingebauten Lithium-Ionen-Batterien. Werden sie falsch entsorgt, gehen wertvolle Rohstoffe verloren und es entstehen erhebliche Brandrisiken in Abfallanlagen.
Quelle: Eine Pressemitteilung vom 29.06.2026 der Stiftung elektro-altgeräte register
Darüber hinaus wird über ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten diskutiert, das in Deutschland ab 2027 in Kraft treten soll. Diese Entwicklung verdeutlicht die Problematik dieser Produkte, die sowohl beim Konsum als auch bei der anschließenden Entsorgung berücksichtigt werden sollte.


