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  • Im Wald wird naturgemäß eine Menge organisches Material zersetzt und dem natürlichen Nährstoffkreislauf wieder zugeführt. Die Zersetzung geschieht durch an diese Prozesse angepasste Bodenlebewesen, Pilze und Insekten. Lebensraum für diese Arten sind Stämme von Waldbäumen, Äste, Blätter u.ä. und stellen eine unverzichtbare Grundlage für einen intakten Nährstoffhaushalt dar. Die Verrottung von Grünabfällen hat damit nichts zu tun.
  • Durch die Verrottung von Gartenabfällen wird der Nährstoffhaushalt des Bodens durch Stickstoffeinträge gestört. Durch diese Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln aus und standorttypische Pflanzen werden verdrängt.
  • Die Mikroorganismen im Boden können durch die Gärung und Fäulnis gestört werden und damit auch der natürliche Nährstoffkreislauf.
  • In den Gartenabfällen können Samen, Knollen, Zwiebeln oder Teile von nichtheimischen Pflanzen (z.B. Staudenknöterich, Bärenklau, Kanadische Goldrute, Götterbaum u.a.) enthalten sein, die sich ausbreiten und standorttypische Pflanzen verdrängen können.
  • Ablagerungen an Gräben oder im Uferbereich von Bächen und Flüssen können weggeschwemmt werden und an anderer Stelle, z.B. vor Brücken oder Straßendurchlässen, Hindernisse bilden. Infolgedessen kann es zu unvorhersehbaren Überschwemmungen mit gravierenden Folgen kommen.
  • Die ersten Ablagerungen von Gartenabfällen haben eine Magnetwirkung und ziehen Nachahmer an, ihre Grünabfälle ebenfalls an der Stelle abzulagern. Innerhalb kurzer Zeit bilden sich kleine „wilde Grünabfall-Deponien“ im Wald, auf Grünflächen, an Gewässern oder unter Büschen.
  • Abfälle müssen nach Abfallrecht vom Grundstückseigentümer entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Entsorgung verursacht Kosten. Befinden sich die Abfälle auf öffentlichen Grundstücken und ist ein Verursacher nicht zu ermitteln, trägt die Allgemeinheit die Kosten der Entsorgung.
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