Sprungmarken
Suche
Suche

Die Abteilung Kinder- und Jugendbildung bietet Freizeiten für Kinder und Jugendliche an und bezuschusst Maßnahmen der Familienerholung.

Freizeiten 2024

Juki Ferienprogramm Screenshot
Juki Ferienprogramm Screenshot © Stadt Wetzlar

Ab diesem Jahr 2024 werden die Freizeiten der Abteilung Kinder- und Jugendbildung des Jugendamtes auf dem Veranstaltungsportal www.juki-wetzlar.de angeboten und auch das Anmeldeverfahren darüber abgewickelt.



Zuschüsse zu Ferienfreizeiten

Beihilfe nach Maßnahmenförderungsrichtlinien (MFR) I.VI / Kinder-und Jugenderholung

Ziel und Gegenstand der Förderung

Ziel der Förderung ist es, Kindern  und Jugendlichen aus Familien mit niedrigem Einkommen Erholungsaufenthalte und Tageserholungen zu ermöglichen.
Förderungsfähig sind:

  • Erholungsaufenthalte in Heimen (Erholungsheime, Jugendheime, Jugendherbergen, Schullandheime, Kinderheime u.ä.), in Zeltlagern in Verbindung mit festen Einrichtungen und in angemieteten geeigneten Räumen,
  • Tageserholungen (Stadtranderholungen), Tageswanderungen und Ferienspiele

Klassenfahrten sind nicht förderungswürdig!

Berücksichtigungsfähig sind Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren aus Familien mit niedrigem Einkommen.

Allgemeine Voraussetzungen der Förderung

Der Erholungsaufenthalt soll mindestens 7 Tage andauern. Zuwendungen dürfen nur für Jugendliche mit Wohnsitz im Bereich Wetzlar und dessen Stadtteilen gewährt werden. Es muss am Anfang eines Kalenderjahres ein Antrag beim Jugendamt (Abteilung Kinder- und Jugendbildung) der Stadt Wetzlar, Turmstraße 7, 35578 Wetzlar, gestellt werden.

Zur Antragsstellung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Einkommensnachweise (Gehalts-, Lohnabrechnungen)
  • Einkommen aus Nebentätigkeiten (Gehalts-, Lohnabrechnungen)
  • sonstige Einnahmen (z.B. Rente, Krankengeld, BAföG, Unterhaltszahlungen, Kindergeld, Wohngeld, Mieteinnahmen, sonstige Einnahmen)
  • Kosten der Kaltmiete (Mietvertrag bitte vorlegen!)
  • monatliche Nebenkosten
  • sonstige monatliche Belastungen (z.B. Unterhaltszahlungen, Versicherungen, sonstige außergewöhnliche Belastungen) 

Für alle Angaben sind aktuelle Nachweise der letzten drei Monate vorzulegen!


Zuschüsse zur Familienerholung

Beihilfe nach den Maßnahmenförderungsrichtlinien (MFR) I.VII für die Familienerholung

Ziel und Gegenstand der Förderung

Ziel der Förderung ist es, Eltern und Kindern eine gemeinsame Erholung zu ermöglichen. Hierdurch sollen der Familienzusammenhalt und die Erziehungskraft der Familie gestärkt werden.

Förderungsfähig sind gemeinsame Erholungsaufenthalte von

  • Familien mit zwei und mehr Kindern,
  • Familien mit Behinderten ab einem Kind,
  • Familien mit Alleinerziehenden und einem Kind, sofern :
    a) deren monatliches Nettoeinkommen die Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII (Sozialgesetzbuch) nicht übersteigt...
    b) ihnen im vorangegangenen Kalenderjahr nicht ein vom Land geforderter Erholungsaufenthalt gewährt wurde.

Allgemeine Voraussetzungen der Förderung

Der Erholungsaufenthalt soll maximal drei Wochen dauern, er darf zwei Wochen jedoch nicht unterschreiten und muss innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Zuwendungen dürfen nur für Familien mit Wohnsitz im Bereich Wetzlar und dessen Stadtteilen gewährt werden. Es muss ein Antrag beim Jugendamt der Stadt Wetzlar (Abteilung Kinder- und Jugendbildung), Turmstraße 7, 35578 Wetzlar, gestellt werden.

Zur Antragsstellung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Einkommensnachweise (Gehalts-, Lohnabrechnungen)
  • Einkommen aus Nebentätigkeiten (Gehalts-, Lohnabrechnungen)
  • sonstige monatliche Einnahmen (z.B. Rente, Krankengeld, BAföG, Unterhaltszahlungen, Kindergeld, Wohngeld, Mieteinnahmen, sonstige Einnahmen)
  • Kosten der Kaltmiete (Mietvertrag bitte vorlegen!)
  • monatliche Nebenkosten
  • sonstige monatliche Belastungen (z.B. Unterhaltszahlungen, Versicherungen, sonstige außergewöhnliche Belastungen) 

Für alle Angaben sind aktuelle Nachweise der letzten 3 Monate vorzulegen!