Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Privatanzeige bei Parkverstößen
Überblick
Beschreibung
Sie sind Zeuge/Zeugin eines Parkverstoßes? Dann kommt evtl. die Möglichkeit einer privaten Anzeige für Sie in Frage
Privatpersonen haben die Möglichkeit eine Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr anzuzeigen.
Zuvor gilt es allerdings zu klären: Wann genau parkt ein Kraftfahrzeug und wann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit?
Geparkt wird, wenn der oder die Fahrer*in das Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält.
In welchen Fällen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor?
- Parken oder Halten auf Gehwegen oder Radwegen
- Parken in der Fußgängerzone
- Parken vor einer Ein- und Ausfahrt
- Parken gegen die Fahrtrichtung
- Parken im Halt- oder Parkverbot (für eine Zone)
- Unberechtigtes parken auf einem Bewohnerparkplatz
- Parken vor einer Feuerwehrzufahrt
- Parken auf einer Grenzmarkierung (Zickzacklinie)
Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr
Ihnen ist ein Parkverstoß aufgefallen, welchen Sie anzeigen möchten? In Form einer Privatanzeige können Sie Parkverstöße im ruhenden Verkehr der Stadt Wetzlar mitteilen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie persönlich Zeuge/Zeugin des Parkverstoßes sind.
Was gibt es zu beachten?
- Eine Anzeige ohne die vollständige Angabe von Namen und Adresse des Anzeigenden kann leider nicht verfolgt werden
- Hintergrund dafür ist, dass die anzeigende Person gegebenenfalls als Zeuge/Zeugin vor Gericht geladen werden kann
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Das Formular Privatanzeige bei Verstoß im ruhenden Verkehr vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Mindestens ein Foto auf dem der Parkverstoß erkennbar ist
- Gegebenenfalls ein Foto der Beschilderung vor Ort
- Wichtig
- Kennzeichen und Standort des Kraftfahrzeuges sollten gut erkennbar sein
- Keine Sammelanzeigen. Für jeden Parkverstoß muss ein eigenes Formular verwendet werden
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Rechtsgrundlagen
§ 46 Absatz 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Anträge, Downloads und Links
Anträge, Downloads und Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Martin | +49 6441 99-3225 | verkehrsueberwachungwetzlarde |
Frau Weber | +49 6441 99-3227 | verkehrsueberwachungwetzlarde |