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Privatanzeige bei Parkverstößen 

Überblick

Beschreibung

Sie sind Zeuge/Zeugin eines Parkverstoßes? Dann kommt evtl. die Möglichkeit einer privaten Anzeige für Sie in Frage

Privatpersonen haben die Möglichkeit eine Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr anzuzeigen.

Zuvor gilt es allerdings zu klären: Wann genau parkt ein Kraftfahrzeug und wann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit?

Geparkt wird, wenn der oder die  Fahrer*in das Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält.

In welchen Fällen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor?

  • Parken oder Halten auf Gehwegen oder Radwegen
  • Parken in der Fußgängerzone
  • Parken vor einer Ein- und Ausfahrt
  • Parken gegen die Fahrtrichtung
  • Parken im Halt- oder Parkverbot (für eine Zone)
  • Unberechtigtes parken auf einem Bewohnerparkplatz
  • Parken vor einer Feuerwehrzufahrt
  • Parken auf einer Grenzmarkierung (Zickzacklinie)

 

Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr

Ihnen ist ein Parkverstoß aufgefallen, welchen Sie anzeigen möchten? In Form einer Privatanzeige können Sie Parkverstöße im ruhenden Verkehr der Stadt Wetzlar mitteilen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie persönlich Zeuge/Zeugin des Parkverstoßes sind.

Was gibt es zu beachten?

  • Eine Anzeige ohne die vollständige Angabe von Namen und Adresse des Anzeigenden kann leider nicht verfolgt werden
  • Hintergrund dafür ist, dass die anzeigende Person gegebenenfalls als Zeuge/Zeugin vor Gericht geladen werden kann

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Das Formular Privatanzeige bei Verstoß im ruhenden Verkehr vollständig ausgefüllt und unterschrieben 
  • Mindestens ein Foto auf dem der Parkverstoß erkennbar ist
  • Gegebenenfalls ein Foto der Beschilderung vor Ort
  • Wichtig
    • Kennzeichen und Standort des Kraftfahrzeuges sollten gut erkennbar sein
    • Keine Sammelanzeigen. Für jeden Parkverstoß muss ein eigenes Formular verwendet werden

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Rechtsgrundlagen

§ 46 Absatz 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Anträge, Downloads und Links

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
Name Telefon E‑Mail
 Frau Martin  +49 6441 99-3225  verkehrsueberwachungwetzlarde
 Frau Weber  +49 6441 99-3227  verkehrsueberwachungwetzlarde