Tanzverbot an Osterfeiertagen
18.03.2024 -
Das Ordnungsamt der Stadt Wetzlar weist auf die Bestimmungen des Hessischen Feiertagsgesetzes zum Tanzverbot an den Osterfeiertagen hin.
Demnach sind öffentliche Tanzveranstaltungen zu folgenden Zeiten verboten: Gründonnerstag (28. März) 4 bis 24 Uhr; Karfreitag und Karsamstag (29. und 30. März) 0 bis 24 Uhr; Ostersonntag und -montag (31. März/1. April) 4 bis 12 Uhr.
Für Fragen zu diesen Bestimmungen steht das Ordnungsamt unter den Rufnummern 06441/99-3211 und 06441/99-3216 zur Verfügung.